Für drei Monate befristeter Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer. Untermieter will nicht ausziehen? was kann ich tun?

7 Antworten

Eine Untermietvertrag bezieht sich auf das Zimmer und endet am letzten Tag der qualifizierten Befristung, will hier also fragen, ob die Befristung ausreichend begründet wurde. Trifft das nicht zu, entsteht ein unbefristeter Mietvertrag,der nur durch Auflösung oder Kündigung beendet werden kann. § 575 BGB

Der Untermietvertrag enthält in der Regel eine Duldungsklausel beider Benutzung von Küche und Bad. Ist also der UVM wirksam beendet, endet auch die Nutzung von Küche und Bad. Und hier Kannst du deine Macht beweisen: Küchen- und Badverschluss!!!

Das macht der auzugsunwillige Mieter nicht lange mit. Eigentlich ist er kein Mieter mehr sondern ein Wohnungsbesetzer. Zeige ihn an wegen Hausfriedensbruch und stelle Strafverfolgungsantrag.

Erteile ihm Hausverbot in Bezug auf deine Wohnung, Nimm kein Geld an, das als Miete ausgelegt werden könnte.

Danke zunächs für deine Antwort. Allerdings bin ich davon ausgegangen, dass bei vollmöbliertem Zimmer, und ich als Haupt- und Untervermieter mit in der Wohnung wohne, keine Begründung zur Befristung nötig sei...

@Peschi926

Der§ 575 unterscheidet nicht Mietvertrag von Untermietvertrag. Offenbar weiß das dein Untermieter und hat sich somit einen unbefristeten Mietvertrag erschlichen. Du kannst wegen Eigenbedarf ordentlich kündigen oder nach § 573 a erleichtert ohne Begründung kündigen Die Kündigungsfrist wäre dann 3 Monaate länger. Hast du aber möbliert vermietet, kannst du nach § 573 c (3) bis zur Monatsmitte zum Monatsletzten hier 30.04.2022 kündigen.

eine Räumungsklage kann sich über mehre Jahre hinziehen das hatten wir schon hier in der WEG (Mehrfamilienhaus) .. mehrfach erlebt und auch im Bekannten und Freundeskreis erlebt. ( Mietnormaden)

Schloss austauschen, alles vor die Tür stellen kann ich nur jedem Empfehlen.

Wenn andere mit unsauberen Mitteln kämpfen bleibt einem leider nicht anderes übrig

Räumungsklage wäre der rechtliche Weg.

Mir wärs egal, Schloss austauschen wenn die Person mal draußen ist. Persönliche Gegenstände zampacken und vor die Tür stellen. Soll die sich doch mit dem Anwalt rumschlagen

Danke, das tut schon mal gut zu lesen. Genau das hatte ich eigentlich auch vor!!

@Peschi926

Und Kündigungsschreiben in der Nähe haben. Wenn der mit Polizei klingelt dann einfach auf blöd tun und sagen "hä, deine Frist ist doch um?" Wollt dir ja nur beim Packen helfen"

@Peschi926

Mach's, wenn du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und ne Schadensersatzklage riskieren willst.

@DerCaveman

von einem Experten für Recht finde ich diese Antwort auch etwas befremdlich ...

selbstverständlich muss auch der Untervermieter den Rechtsweg einhalten

@frodobeutlin100
von einem Experten für Recht finde ich diese Antwort auch etwas befremdlich ...

Wir haben hier leider einige "Community-Experten", bei denen ich mich frage, an welcher Losbude die diese Auszeichnung gewonnen haben.

Ein solcher Rat von einem Community-Experten fuer Recht?

Na ja, du brauchst die Konsequenzen ja nicht zu tragen, wenn der FS deinen Rat befolgt.

Die Polizei könnte hier höchstens bei der Schlichtung zu helfen versuchen , aber direkt vor Ort eine konkrete Rechtsbarkeit kann sie in Mietangelegenheiten ohne rechtswirksamen gerichtlichen Räumungstitel nicht durchsetzen .

Selbst bei einem kleinen möblierten Zimmer müßten dem Mieter noch mindestens etwa 1 - 3 Tage Zeit gegeben werden zur Verbringung seines mitgebrachten Eigentums in andere Räumlichkeiten . Verständlich , dass die Polizei das vor Ort nicht leisten können wird .

Selber Hand anlegen darfst Du an das Hab und Gut Deines Mieters aber leider auch nicht , selbst wenn das MV an sich durch Vertragsablauf rechtlich inzwischen abgelaufen wäre .

Alles was Du hier ohne Räumungstitel nun auf eigene Faust ( Beräumung und Türschlösser tauschen ) jetzt unternehmen würdest , könnte Dir dann ggf. auf rechtsveranlassung Deines Mieters später noch mal vor die Füße fallen .

Wenn Dein M. das Zimmer absperren kann , dann dürftest Du schon garnicht erst rein ohne Gefahr eines beanzeigbaren Hausfriedensbruches zu laufen .

Wäge daher selber ab , wie Du nun vorgehen möchtest , denn "sicher" wärst Du nur mit einem rechtswirksamen Räumungstitel . Bis dahin hast Du dann aber immerhin schon mal ein Anrecht auf Fortleistung des vereinbarten Mietzinses .

Ja, das hatte ich leider schon befürchtet. Auch wenn ich mich frage, warum es dann diese Mietverträge überhaupt gibt... Trotzdem vielen Dank für die Antwort!

@Peschi926

So ein befristeter Mietvertag hat für den Vermieter ja prinzipiell durchaus klare Vorteile rechtlich eindeutiger Regelungen ähnlich eines befristeten Arbeitsvertrages , aber leider sind die Gerichte für den Fall "spezieller" Mieter im Mietrecht zu unterbesetzt und damit manchmal quälend langsam .

Ohne erfolgreiche Räumungsklage kann aber leider kein durchsetzbarer Räumungstitel erwirkt werden ; was einige "wissende" Mieterschaften ggf. dann leider auch gezielt ausnutzen können wollten . )-:

Ich würde es ggf. noch einmal letztmalig schriftlich mit einer letztmaligen Beräumungsfrist von z.B. 3 Tagen versuchen mit Fußnote einer klaren Androhung der Einleitung von entsprechenden Rechtsmitteln und ggf. damit verbundener Zusatzkosten bei Nichtbefolgung . ( am Besten das Schreiben im Beisein eines Zeugen übergeben )

Da kommst du nur sinnvoll weiter mit einer Räumungsklage beim Amtsgericht. Handle dir nicht noch zusätzlichen Ärger ein, indem du jetzt Selbstjustiz walten lässt und ihm den Zutritt zum Zimmer verwehrst - auch wenn es dir unter den Nägeln brennt. 😬 Der lacht sich hinterher noch ins Fäustchen. Räumungsklage und Räumung durch den Gerichtsvollzieher. Dann machst du alles richtig.

Und off topic: Jetzt siehst du mal von der anderen Seite, wie unlustig Vermieten sein kann. Jetzt bist du auch mal der böse Vermieter, der auf Vertragserfüllung besteht.🙈