Zeugenaussage?

4 Antworten

Jetzt sofort anrufen, denn um 13:00 Uhr ist Feierabend.

Am Telefon wird dann Auskunft gegeben, ob die dir das ohne Attest glauben, oder du vom Arzt dich reiseunfähig schreiben lassen mußt.

Besorg dir eine Bescheinigung vom Arzt, dass du krank bist.

Dann verfasse ein Schreiben an das Gericht mit der Bitte, dich wegen Krankheit von dem Termin zu befreien.

Füge dem Schreiben die Bescheinigung hinzu.

Es könnte sein, dass du befreit wirst. Es könnte aber auch sein, dass du zu einem anderen Termin erscheinen musst.

...

Was müssen Sie tun, wenn Sie nicht erscheinen können?

Falls Sie zu dem Termin, zu dem Sie geladen wurden, aus zwingendem Grund auf keinen Fall erscheinen können, so teilen Sie das dem Gericht bitte sofort mit, möglichst noch am selben Tag, an dem Sie die Ladung erhalten. Die Rufnummer der Geschäftsstelle, also des „Sekretariats“ der zuständigen Kammer, finden Sie auf der Ladung. Als Entschuldigung werden jedoch wegen der großen Bedeutung der Zeugenpflicht nur wirklich zwingende Gründe akzeptiert, etwa eine schwere Krankheit oder einer bereits vor (!) der Ladung fest gebuchten Auslandsreise. Sie müssen in jedem Falle die Entscheidung des Gerichts abwarten, ob Sie abgeladen werden. Falls Sie nicht ausdrücklich abgeladen werden, müssen Sie erscheinen! Die Ladung bleibt solange wirksam, bis das Gericht sie widerruft. Sie können also den Termin nicht einfach „absagen“ und dann fernbleiben. Die Entscheidung, ob Sie kommen müssen oder nicht, liegt allein beim Gericht.Sie sind als Zeugin oder Zeuge geladen - was nun? - Berlin.de

Analena2300 
Fragesteller
 09.04.2021, 12:04

Vielen Dank! Also müsste ich bei meinem Hausarzt anrufen, die Situation erklären, und mir daraufhin ein Attest ausstellen lassen? Dann dem Gericht schreiben und das Attest beifügen?

sassenach4u  09.04.2021, 21:26
@Analena2300

Wie soll dein Hausarzt aus der Ferne eine AU Bescheinigung erstellen? Das muss der Arzt vor Ort, am besten dann sofort an das Gericht faxen oder mailen.

Auch Zeugen müssen ihre Verhinderung durch ärztliche Atteste oder andere Unterlagen nachweisen. Im Krankheitsfall ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend. Dieser Punkt gilt übrigens auch für Parteien. Denn: Arbeitsunfähigkeit heißt ja noch lange nicht, dass man nicht aussagen kann.

Vorgeladen und krank – muss ich vor Gericht erscheinen?

Das musst du umgehend dem Gericht unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mitteilen.