Zeugenaussage Termin bei der Polizei kurzfristig absagen?

9 Antworten

Müssen Zeugen oder Beschuldigten bei einer Vorladung erscheinen?

Zeugen sowie Beschuldigte müssen nur erscheinen, wenn sie eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten. Dies ergibt sich für den Beschuldigten aus der Vorschrift von § 163a Abs. 3 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO). Hiernach ist der Beschuldigte lediglich verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Dass Zeugen einer Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen brauchen, folgt aus der Regelung von § 161a Abs. 1 Satz 1 StPO. Laut dieser Norm sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Weil in dieser Vorschrift nicht von der Polizei die Rede ist, handelt es sich auch für einen Zeugen nur um eine Einladung.

Lies bitte hier vollständig.

Einfacher ist es dennoch, wenn Du hingehst.

Gehst Du nicht, solltest Du unbedingt absagen.

AntonAntonsen  23.04.2018, 07:05

Die Info ist veraltet. Es gibt seit letztem Jahr eine Pflicht für Zeugen, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung eine Anordnung der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Also genau hinsehen.

wiki01  23.04.2018, 07:47
Zeugen ..//.. müssen nur erscheinen, wenn sie eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erhalten.

Das ist falsch.

Artus01  23.04.2018, 08:30

Was Du schreibst ist längst Schnee von Gestern.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html

Absatz 3. Nun kommt immer das Argument daß ein Auftrag der Staatsanwaltschaft vorliegen muß. Bekannterweise ist die Polizei eine Behörde, welche Behörde macht schon eine Arbeit wenn sie nicht muß? Die Polizei versucht höchstens bei einer Tat selbst direkt eventuelle Zeugen zu befragen, da muß niemand etwas sagen, auch der Zeuge nicht. Die dann gefertigte Anzeige geht immer zur Staatsanwaltschaft und diese beauftragt dann die Polizei mit der von ihr gewünschten Vernehmung. Zu dieser Vernehmung hat der Zeuge zu erscheinen und auszusagen.

Zu der zeugenvernehmung hast Du zu erscheinen und entsprechend auszusagen. Die schule hat Dich dann entsprechned vom Unterricht freizustellen.

Ruf also an und laß Dir einen neuen Termin geben.

Hat sie damit Recht? 

Ja. Und der Witz ist, dass du noch für die Abholung zur Kasse gebeten werden kannst.

kommt ja darauf an um was es geht. Nächstes Mal ist es dann schon eine richterliche Sache und dann sind die nicht mehr nett. Geh da mal lieber hin, besser ist das.

Kurzer Anruf bei der Nummer, die auf der Einladung steht:

Sorry, aber zu der Zeit ist mein Kind in der Schule und wird nicht kommen.

Können Sie bitte einen neuen termin in den Nachmittagsstunden festlegen und eine neue Einladung schicken?

Aus die Maus.