Zeugenaussage Schriftlich oder?

7 Antworten

Ich lüge nicht,er sollte ein Verwarngeld zahlen von 400 Euro. Da er aber nicht das gemacht hat was der Gegner sagte hat er Widerspruch eingelegt und dewegen kommt es zur Verhandlung.

Vor Gericht kann ein Zeuge weder mittels eines Schriftstückes noch durch einen Rechtsanwalt aussagen. Das geht nur höchstpersönlich. Wenn Du der Meinung bist, daß Du das nicht kannst, dann mußt Du einen Arzt finden, der Dich verhandlungsunfähig schreibt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht dafür nicht aus. Es muß ein richtiges Attest sein, das sich tatsächlich auf die Fähigkeit bezieht, als Zeuge auszusagen.

Erscheinst Du ohne das Attest nicht bei Gericht, kann ein Ordnungsgeld gegen Dich festgesetzt werden und Du kannst zwangsweise vorgeführt werden. Außerdem kann dir bei Nichterscheinen der Richter die Kosten für die ausgefallene Verhandlung auferlegen. Das sollte man alles nicht riskieren.

Normalerweise hat der Angeklagte nur die Möglichkeit, dass sein Anwalt für ihn spricht! Deshalb würde ich dich bitten, mal gemeinsam zu dem Anwalt deines Freundes zu gehen und ihm dein Problem vorzutragen. Er weiss in der Hinsicht sicherlich eine Lösung!:) Viel Glück

Schlauerfuchs  10.07.2011, 00:58

Er ist Zeuge , nicht der Angeklagte ....

Lahiera  11.07.2011, 18:54
@Schlauerfuchs

luedor ist der/die Zeugin, der/ die Angst hat, vor Gericht zu sprechen und dessen/derer Freund ( siehe Beschreibung luedors Frage) wird "Beleidigung" vorgeworfen. Bitte richtig lesen! Vor Gericht wäre der Freund der Angeklagte, nicht luedor. Und um mich deutlicher auszudrücken, im Normalfall wird der Angeklagte durch einen Anwalt vertreten und nur dem Angeklagten/ Beschuldigten steht es frei, ob er sich selbst dazu äussert oder ob er doch lieber seine anwaltliche Vertretung (via Vollmacht) für ihn, sprechen lässt, nicht der Zeugen.

Wenn Du über die Symptome welcher Du hier schilderst ein Ärztliche Attest vorlegen kannst , dann kannst Du vor Gericht beantragen zur Aussage erscheine zu müssen entbunden zu werden. Gibt das Gericht den Antrag statt kann Deine Aussage verlesen werden , od. Du per Videokonferenzschaltung befragt werden, wird der Antrag abgelehnt mußt Du dennoch erscheinen.

Als Zeuge kannst Du nur aus einem sehr triftigen Grund nicht vor Gericht erscheinen. Lampenfieber gehört nicht dazu. Eine schriftliche Aussage wird der Richter wahrscheinlich ablehnen, weil während der Verhandlung noch Fragen vom Staatsanwalt und natürlich von der Verteidigung beantwortet werden müssen.

Nur keine Angst; die Gerichte wissen, wie aufgeregt die Zeugen sind und nehmen Rücksicht. Lass Dir vom Arzt ein mildes Beruhigungsmittel verschreiben.