Zeitarbeitsfirma zahlt Feiertage nicht!

12 Antworten

Es gibt ein Entgeltfortzahlungsgesetz, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an gesetzlichen Feiertagen nach dem Durchschnittsverdienst der vorherigen 13 Wochen vorschreibt. Das darf auch ein Zeitarbeitsunternehmen nicht anders handhaben. Die MA sind an Feiertagen zu vergüten (Lohnausfallprinzip).

Wenn der AN an Feiertagen arbeiten sollte, steht ihm zusätzlich zur Entgeltfortzahlung ein freier Ersatztag oder ein angemessener finanzieller Ausgleich zu. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge besteht nicht. Diese müßten einzel- oder tarifvertraglich festgelegt sein, damit der AN sie einfordern kann.

Wenn die zu leistende Arbeitszeit auf einen Feiertag fällt an dem nicht gearbeitet wird, dann ist die Arbeitszeit wie vertraglich vereinbart zu vergüten (EntgFG) als wie gearbeitet worden wäre.

Es ist also nicht nur unfair, sondern unzulässig die Zeit nicht zu vergüten. Sollte das tatsächlich nicht abgerechnet werden, dann muss er unbedingt die Abrechnung reklamieren und Nachzahlung fordern. Dazu hat er nach dem Tarifvertrag 2 Monate Zeit das zu tun, tut er das nicht, verfällt der Anspruch auf die Korrektur wegen der Ausschlußfristen.

Folgt der Zuhälter dem nicht, dann sollte man Klage auf Zahlung von Vergütung einreichen.


§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.


Das das EntgFG keine Tariföffnungsklausel enthält, kann davon weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich abgewichen werden. § 12 EntgFG Unabdingbarkeit - lediglich die Höhe kann tarifvertraglich geregelt werden.

Ich bin erstaunt über die Frage ob das rechtens ist, natürlich nicht. Vermutlich werden die seine Stunden über das Zeitarbeitskonto ausgleichen 151,75 Stunden ist laut Tarifvertrag seine monatliche Arbeitszeit der Rest sind " Überstunden. Es ist illegal das Zeitarbeitskonto dafür zu missbrauchen wird aber auf die eine oder andere Art immer getan.Eine Million Leiharbeiter und es gibt immer noch keine Loby die diese Schweinereien unterbindet , es ist eigentlich nur noch zum heulen. Seine Leihbude ist übrigens nicht im DGB sondern hat diesen DGB/IGZ Tarifvertrag abgeschlossen der ein paar Cent höher ist als der von den "Christlichen Gewerkschaften". Na Klasse!! Aber was solls damals haben die Gewerkschaften ja eh fleißig bei der Deregulierung der Leiharbeit mitgemacht.Überhaupt man solte nur noch Leiharbeit und nicht mehr Zeitarbeit sagen den das klingt echt verharmlosend.

Moin Master67,

Der Richtige Terminus wäre Zuhälter, Freier Hu.re, Schutzgelderpresser.

Das abhängigkeitsverhältnis und die Zustände ist nämlich durchaus mit denen im Rotlichtmillieu vergleichbar.

Der Zuhälter bietet was an, ohne selbst eine Leistung zu erbringen - genau wie ne Leihbude.

Der Freier ist zu faul, zu doof und zu geizig, sich selbst um seinen geregelten Verkehr zu bemühen. - genau wie die Firma, die einen Leiharbeiter bestellt.

Die Hu.re steht in einem Zwangs-, bzw. Abhängigkeitsverhältnis zum Zuhälter. - genau wie Die Leihkeule zur ZAF, wenn die Leihkeule nicht spurt, sorgt die Leihbude für Sanktionen.

Der Schutzgelderpresser nimmt die Hu.re aus, indem er vorgibt, für einen Schutz zu Sorgen, den die Hu.re aber ohne den gar nicht benötigen würde - Genau wie die verschissenen Gewerkschaften, die nehmen die Leihkeulen aus, machen falsche versprechungen usw. In Wirklichkeit haben die Gewerkschaften die miesen Zustände für die Leihkeuler erst geschaffen.

@Meinereiner67

Dito Meinereiner67,

absurd wird es erst richtig wenn man sich vor Augen führt das die Gewerkschaften dann auch noch über den Mitgliederschwund jammern. Es gibt Funktionäre die Leiharbeit immer noch als Mittel begrüßen Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzuführen.Gut , zwar nicht mehr sehr viele aber zu Zeiten von Schröder und Clement war das gang und gebe.

Mit bestem Gruß

Hallo Diese Frima arbeitet nach dem DGB-IGZ Tarifvertrag. Nach diesem ist eine Bezahlung für nicht gearbeitete Feiertage nicht vorgesehen. Allerdings ist es nach dem Entgeldfortzahlungsgesetz sehr wohl so das bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage die namentlich einzeln benannt sind zu bezahlen sind.

soweit ich weis dies mit dem Standartsatz und nicht mit der 13-wochen-durchschnittssatz. also bei Vollzeit 7stunden x Tarifstundensatz.

Warte deine Abrechnung ab und wenn es nicht bezahlt wurde dann ab zur Gewerkschaft. Geltendmachung und Klage innerhalb der IGZ-Ausschlußfrist.

Also hol dir dein geld.

Ein Tarifvertrag kann Bundesentgeltverpflichtungen nicht aushölen.

Was ist wenn der Arbeitnehmer IMMER Mo-Fr arbeiten muss uns IMMER von 6:30-14:30 aber der Arbeitnehmer zum Jahresende Urlaub hat. Neujahr wurde aus Tolleranz übernommen aber der 6.1. nicht da der 5.1 und der 7.1. Urlaub war. Muss der 6.1. als Feiertag bezahlt werden ? 

6.1. ist ein Regionaler Feiertag in Sachsen Anhalt. Leihfirma und Zeitarbeitsfirma beide in Sachsen Anhalt. 

Noch dazu wurde mir gesagt das ich als Schichtarbeiter im System stehe. 
Gehe aber wie gesagt nur von 6:30-14:30. Also Frühschicht. 
Ist das nicht Betrug der Zeitarbeitsfirma ? Das man als Schichtarbeiter eingestellt wurde, steht auch nicht im Arbeitsvertrag. Finde dazu jedenfalls nichts.