Lohnzahlung an Feiertagen bei Bezahlung nach Stunden?

2 Antworten

Wenn ein Feiertag auf einen Wochentag fällt, an dem Du ohne Feiertag hättest arbeiten müssen, bekommst Du den Lohn (werden die Stunden bezahlt), den Du mit Arbeit bekommen hättest.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und steht im § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Wenn du routinemäßig an diesem Tag arbeiten müsstest, muss dir der Ausfall gezahlt werden.

Hättest du an diesem Tag sowieso frei gehabt, hast du Pech gehabt.