Zeitarbeiter abwerben Rechtsfrage?

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Normalerweise reagiere ich nicht auf Fragen von Freiern (Entleihbetrieb) die eine (H)ure (Leihkeule) beim Zuhälter (Zeitarbeitsfirma) ausleiht - denn das sind des Sklaven nätürliche Feinde...

Wenn der Bekannte noch keinen Vertrag beim Zuhälter laufen hat, dann geht das problemlos - denn du hast ein " unverbindliches " Angebot erhalten. Hat er einen Vertrag, dann muss er erst kündigen ohne Nachteile zu bekommen durch den Zuhälter, denn der will sonst eine Ablöse für sein Pferdchen haben...

Tach,

um jegliche Diuskussion gar nicht erst führen zu müssen:

Die Person nkanntest du vorher selbst.

Der hat sich doch selbst bei dir beworben ooder??

Wenn nun die Leihbude einen Vorschlägt, der sich schon selbst bei dir beworben hat?

Es kann durchaus sein, dass der Zuhälter für diesen Fall ne Vermittlungsprovisionhaben will.

Mit der Behauptung dass der sich vorher selbst bei dir beworben hat is das egal.

Man kann das auch durchstreiten.

Der Provisionsanspruch gilt noch nicht, weil die Leihkeule noch garnicht, für den Zuhälter in deinem Betrieb gearbeitet hat.

In Deutschland gibt es einen freien Arbeitsmarkt. Abwerben ist durchaus erlaubt. Eventuell hat der Arbeitnehmer aber eine Sperrklausel in seinem Vertrag, dass er in einem bestimmten Zeitraum nicht zu Kunden wechseln darf, für die er gearbeitet hat. Das er für dich allerdings noch nicht gearbeitet hat dürfte das auch kein Problem sein. Für dich seh ich da keine Probleme.

Da ja offensichtlich noch keine Verträge zwischen Dir (eurem Unternehmen) und der Zeitarbeitsfirma existieren gibt es da auch keine Schwierigkeiten. Anders sieht das bei den Verträgen aus, die der Zeitarbeiter mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen hat. Die können nicht einfach vom Tisch gewischt werden.

Wieso sollte Dir das eine Strafe einbringen? Du kannst doch Jobangebote machen an wen immer Du willst. WENN ÜBERHAUPT hat eventuell Dein Bekannter eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er zB eine eventuelle Kündigungsfrist bei der Zeitarbeitsfirma nicht einhält