Zeitarbeit wenn mein Arbeitgeber keine Arbeit hat und wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat?

3 Antworten

die Zeitarbeitsfa. hat das Betriebsrisiko nach § 615 BGB & muß trotzdem den vollen Lohn zahlen.

Evtl. gibt es neue Entleihbetriebe. Längerfristig bekommt man meist eine Kündigung, gerade im Winter, wenn Folgeaufträge fehlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie ist das wenn mein Chef keine Arbeit hat und genauso wenn der Kunde einen früher nach Hause geschickt hat weil keine Arbeit da ist. Es ist ja nicht mein verschulden muß er trotzdem vollzeit bezahlen?

Hat der Verleiher keine Arbeit, so muss der trotzdem Lohn zahlen denn er befindet sich im Annahmeverzug und Nichteinsatz ist sein unternehmerisches Risiko.

Wenn ein bestimmte Anzahl an stunden in der Woche  bzw. im Monat im Arbeitsvertrag vereinbart sind, dann muss der Arbeitgeber diese Stunden auch bezahlen.

Leider gibt es immer wieder Arbeitgeber die das nicht machen.  

Kann der AG den AN evtl. aus Betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen?

Augenscheinlich fällt der AN auch nicht unbedingt unter das KSchG oder? :o

@Kieselsaeure

Das ist normalerweise möglich.

@Kieselsaeure

Ja er kann betriebsbedingt kündigen. Solltest du die Kündigung anfechten muss der Arbeitgeber nachweisen dass er keinen Einsatz mehr für dich gefunden hat.darauf sind Zeitarbeirsfirmen aber gut vorbereitet. Die zeigen dann ihre Anrufe und Besuche bei Kunden und sind fein raus weil sie ja "alles" gegeben haben um dich zu vermitteln.

Meine Zeitarbeitsfirma kündigt zb sofort bei nicheinsatz und nimmt nachher die Kündigung zurück falls sie innerhalb der Kündigungsfrist doch nen Einsatz finden.

@SuperB18
Meine Zeitarbeitsfirma kündigt zb sofort bei nicheinsatz

Nur darf sie das nicht!

Eine (absehbare) Nichteinsatzmöglichkeit berechtigt den Zeitarbeitgeber nicht zu einer (betriebsbedingten) Kündigung!

@Kieselsaeure
Kann der AG den AN evtl. aus Betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen?

"Können": ja; "dürfen": nein! - jedenfalls dann nicht, wenn die Zeit einer fehlenden Einsatzmöglichkeit absehbar ist; die Rechtsprechung geht dabei von mehr als 3 Monaten aus (bis zu 6)

@Familiengerd

In der Regel findet sich ein Einsatz innerhalb von 1-2 Monaten trotzdem werden viele Zeitarbeiter gekündigt und weil die sich nicht auskennen,klagt auch kaum jemand.

@johnnymcmuff

Wie siehts denn aus wenn der Einsatz von vornherein befristet ist (aber die Anstellung unbefristet)und bereits Vorstellungsgespräche für den folgenden Einsatz stattfanden? So war das nämlich bei mir. Wir haben gut drei Monate vor Ende des Einsatzes regelmäßig über Folgeeinsätze gesprochen. Ideen ausgetauscht usw. Ich habe regelmäßig Updates bekommen wo meine Zeitarbeitsfirma überall angefragt hat, hatte auch zwei Vorstellungsgespräche. Ich kann meinem Arbeitgeber nicht vorwerfen dass die nicht versucht haben mich irgendwie unterzubringen.

Kommt auf die vertragliche Regelung an. Meistens gibt es ein Zeitkonto, von dem die Stunden dann abgezogen werden. Frag mal nach

Hab gerade auch bei Verdi geschaut da steht das man sich das nicht vom Zeit konto abbrechen lassen muss. Denn es soll wohl deren Risiko sein. Bin gerade etwas verunsichert.

@Luila450

Warum verunsichert?

Du bekommst hier fachkundige Auskunft die man sogar selber googeln kann.

Zeitarbeitsfirmen dürfen nicht sofort bei Nichteinsatz kündigen und einfach an das Zeitkonto gehen und Minusstunden aufschreiben dürfen sie auch nicht.

Google:

Zeitarbeit, Kündigung bei Nichteinsatz rechtens?

Da kommt das hier:

https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kuendigung_18_05_2006_2AZR412_05.html

Google:

Zeitarbeit, minusstunden bei Nichteinsatz rechtens?

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/bundesarbeitsgericht-zwangsfreizeit-fuer-leiharbeitnehmerinnen-unzulaessig/

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/zeitarbeit-minusstunden-im-arbeitszeitkonto-bei-einsatzfreier-zeit/

Meistens gibt es ein Zeitkonto, von dem die Stunden dann abgezogen werden.

Das ist allerdings nicht erlaubt!