zbb hausverwaltung mahnung?

5 Antworten

Was zu beachten?

Das die Mietminderung möglicherweise ungerechtfertigt hoch bzw. falsch berechnet ist.

Dann sind es Mietschulden. Und die müssen nicht angemahnt werden.

Ist die gesamte Wohnung von dem Mangel betroffen?

Ein Beispiel ist ein Wasserschaden an 3 Wohnungsdecken der auch vom Hauswart besichtigt und anerkannt wurde.

Was der Hauswart "anerkennt" muß der Vermieter noch lange nicht.

anja190664 
Fragesteller
 21.02.2017, 17:30

es sind noch weitere mängel vorhanden die alle von der vorherigen hausverwaltung anerkannt wurden aber auch nicht beseitigt wurden

anitari  21.02.2017, 18:06
@anja190664

Hast Du Nachweise das dem Vermieter bzw. der HV die Mängel angezeigt wurden?

Wer hat denn die Berechnung der Mietminderung gemacht und vor allem wie?

Einfach 10 % von der Gesamtmiete kann falsch sein, wenn nicht die gesamte Wohnung betroffen ist.

Und 10 % können zu viel sein.

Das muß genau nach der betroffenen Wohnfläche und genau dem Zeitraum an dem der Mangel besteht berechnet werden.

Ansonsten sind es Mietschulden.

anja190664 
Fragesteller
 21.02.2017, 18:13
@anitari

selbst im internet zusammengerechnet für wasserschaden undihchte
fenster  türklingel defekt haustür nicht abschließbar fenster  seit
30jahren nicht von aussen gestrichen

im bad ist mittlerweile 70 % der decke  braun, in der küche blättert die tapete ab und im flur ist die decke und ein teeil der wand betroffen

die mietemiderung ist auf jeder mietüberweisung dauerauftrag vermerkt undimmer  per fax und per mail mit fristen abgesandt worden die neue hausverwaltung ist jetzt seit oktober 2016 , die mietminderungen wurde auch der verwaltung davor im gleichen sstil mitgeteilt worden von dort kam auch eine bisichtigung von der hausverwaltung und wurden dort auch mündlich anerkannt und keine mahnung für mietschulden

Hast du die Mietminderung mit oder ohne Anwalt / Mieterverein gemacht?

Falls ja wie kommst du auf 10%? Dann könnten Mietschulden sein.

Falls nein (mit Anwalt) dann geh mit schreiben zu deinem Anwalt / Mieterverein.

anja190664 
Fragesteller
 21.02.2017, 18:07

selbst im internet zusammengerechnet für wasserschaden undihchte fenster  türklingel defekt haustür nicht abschließbar fenster  seit 30jahren nicht von aussen gestrichen

Schneefall222  21.02.2017, 18:12

Man kann da viel falsch machen. Geh mal zum Anwalt (Beratungsgespräch). Erkläre ihm alles. Und höre dir mal an was er sagt. Achtung Anwalt für MIETRECHT.

10% Mietminderung wegen Wasserflecken an der Decke ist auch mit Sicherheit überzogen. Habt Ihr Euch bezüglich der Höhe beraten lassen?

Dann gebt das Schreiben der Hausverwaltung an diesen Anwalt/Mieterverein.

anja190664 
Fragesteller
 21.02.2017, 17:24

die 10 prozent sind für licihtanlage defekt Wasserschaden an drei decken klingelanlage funktioniert weder oben noch unten haustür nicht verschließbar drogensüchtige im hausflur, silikonabdichtungen im bad mit schimmel hinterlegt fenster seit 30  jahren nicht von aussen gestrichen

Soweit ich weiß, gilt das ab Eingang des Schreibens. Vorher hast Du es ja nicht wissen können.

Jedoch solltet Ihr Euch mal beraten lassen, ob das auch rechtens ist.

das denke ich auch danke