Dürfen vergangene Zeiträume bei einer terminierten Ratenzahlung nachträglich abgemahnt werden?

4 Antworten

Am besten reagierst du so, dass du einfach pünktlich zahlst, gibt so tolle Sachen wie Dauerauftrag da vergisst Du das auch nicht.

Sei froh, daß Du überhaupt gemahnt wirst.

Üblicherweise wird bei Stotterzahlungen der gesamte Rest sofort fällig, wenn man mit einer Rate in Verzug gerät.

Du wurdest bereits ein mal gemahnt und hast dein Verhalten offensichtlich nicht verbessert.

Von daher sind die 20 € gerechtfertigt.

Inwiefern hat sich der Verkäufer unkorrekt verhalten.

Unkorrekt verhalten hast Du dich, wenn Du mehrfach entgegen der Vereinbarung zu spät gezahlt hast.

Der Verkäufer hat schon mehrfach sich unkorrekt mir gegenüber verhalten

So, so, …

Und du hätst dich nicht an den Kaufvertrag und die darin enthaltenen Fristen. Ist das denn korrektes Verhalten?