Dürfen vergangene Zeiträume bei einer terminierten Ratenzahlung nachträglich abgemahnt werden?
Ich habe über die Firma eines ehemaligen Bekannten ein Laptop auf Raten gekauft.
Im Kaufvertrag ist der erste Werktag eines Monats als Zahlungsziel vereinbart gewesen. Da ich die letzte Rate verspätet bezahlt habe (am 6.05) anstatt am 01.05 kam nun eine Mahnung mit 20 Euro. In dieser Mahnung waren alle vergangenen Zeiträume vermerkt in denen ich während der Abzahlung je in Verzug kam und begründet war dies mit einem Schreiben vom September in dem ich einmal eine Mahnung (jedoch ohne fällige Mahngebühren) erhalten habe. Nun bin ich mir unsicher, ob ich dies bezahlen muss. Der Verkäufer hat schon mehrfach sich unkorrekt mir gegenüber verhalten und ich weiß nicht wie ich reagieren soll.
Kennt sich da jemand eventuell aus?
4 Antworten
Am besten reagierst du so, dass du einfach pünktlich zahlst, gibt so tolle Sachen wie Dauerauftrag da vergisst Du das auch nicht.
Sei froh, daß Du überhaupt gemahnt wirst.
Üblicherweise wird bei Stotterzahlungen der gesamte Rest sofort fällig, wenn man mit einer Rate in Verzug gerät.
Du wurdest bereits ein mal gemahnt und hast dein Verhalten offensichtlich nicht verbessert.
Von daher sind die 20 € gerechtfertigt.
Inwiefern hat sich der Verkäufer unkorrekt verhalten.
Unkorrekt verhalten hast Du dich, wenn Du mehrfach entgegen der Vereinbarung zu spät gezahlt hast.
Der Verkäufer hat schon mehrfach sich unkorrekt mir gegenüber verhalten
So, so, …
Und du hätst dich nicht an den Kaufvertrag und die darin enthaltenen Fristen. Ist das denn korrektes Verhalten?