Zahnzusatzversicherung - Versicherungsschein - was nun?

6 Antworten

solltest du eine Rechnung vom Zahnarzt erhalten, zahlst du das erstmal an den Zahnarzt. dann gehst du mit der Rechnung zu deiner Krankenkasse und lässt dir einen Stempel drauf machen, dass die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen werden. dann reichst du die Rechnung bei deiner Zusatzversicherung ein. diese erstattet dir dann die Leistungen je nachdem welche Vertragsbedingungen du abgeschlossen hast.

Hallo fitfee,

in der Krankenzusatzversicherung besteht eine Wartezeit ab Versicherungsbeginn. Bitte beachte, dass eventuell bestehende Schäden oder bereits angeratene Behandlungen vor und/oder innerhalb der Wartezeit nicht versichert wären.

Den Versicherungsschein musst du bei deinem Zahnarzt nicht vorlegen. Dieser interessiert Ihn null.

Gehst du zum Zahnarzt und lässt Leistungen vornehmen, die deine gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur anteilig übernimmt, reiche die Rechnung bei deiner Versicherung ein. Die meisten Versicherer benötigen die Rechnung im Original.

Liegt dir ein Heil- und Kostenplan vor, kansnt du diesen im Vorfeld per Mail an deine Versicherung senden. Sie teilt dir dann nach Prüfung mit, welche Leistungen vorraussichtlich in welcher Höhe erstattet werden. Nach erfolgter Behandlung erhälst du dann von deinem Zahnarzt die Rechnung, welche du wiederum bei deiner Versicherung einreichst.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Die Rechnung, die du nach der/den Behandlung/en bekommst, leitest Du umgehend an deinen Versicherer weiter.
Die kümmern sich dann um die Bezahlung.
Natürlich aber nur, wenn die Behandlungen lt. Versicherungsabschluss auch übernommen werden.

... binde einfach ein Deinen "Berater", denn für den sind solche Fragen doch Alltag und der kennt die Spielregeln doch von seinen Produkten, die er Dir verkauft hat.

Dein Versicherungsschein interessiert den Zahnarzt nicht. Damit kann er auch gar nichts anfangen.

Du musst dir übrigens VORHER einen Behandlungs- und Kostenplan erstellen lassen. Den musst du dann von deiner Krankenkasse und deiner Zusatzversicherung bestätigen lassen.

Erst wenn du die Deckungszusage hast, kannst den Zahnarzt beauftragen die Arbeit zu beginnen.

Sonst stehst du mit den Kosten schnell im Regen.