Luecke in der Zahnzusatzversicherung! Mein Glueck?

4 Antworten

Hallo Zahnlos1980,

in wieweit ein Versicherungsschutz für bereits angeratene Maßnahmen besteht, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Eine unwahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen führt zur Leistungsfreiheit, seitens des Versicherers. Durch die Entbindung der Schweigepflicht bei deinem Zahnarzt lässt sich der Zeitpunkt der Diagnose feststellen.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

War da nicht was von 6 o.8 monatiger Wartezeit, bis die Versicherung leistet und ist nicht eine Summenbegrenzung incl.? Also kann von Betrug keine Rede sein, der will seinen Abschluss machen.

Zahnlos1980 
Fragesteller
 14.05.2014, 21:03

Die Warte zeit belaeuft sich auf 6 Monate. Ich wuerde auch keine Zahlungen in Anspruch nehmen whaerend der Wartezeit, meine Sorge ist,dass ich die 6 Monate warte und dann die Behandlung beginne, die der Arzt mir davor angeraten hat, und ich nichts erstattet bekomme. Ich versuch es mal mit Daten zu erklaeren:

Ich hatte einen Zahnarzttermin am 6.05. , wo der Zahnarzt festgestellt hat, dass mir zwei Zaehne gezogen werden muessen. Am 9.05. habe ich einen Versicherungsvertrag zugeschickt bekommen, der zum 1.05. zurueck datiert ist. Aber auch die Frage, ob ich mich in Zahnaerztlicher Behandlung befinde. Wenn ich diese Frage mit nein beantworte und in 6 Monaten mir die Zaehne ziehen lasse und dann von der Versicherung verlange mir 2 Implantate zu bezahlen, die Versicherung durch den Vertrag schaut und herausfindet, dass der Vertrag vom Agenten zurueckdatiert wurde aber in wahrheit der Befund vor Versicherungsanschluss erstellt wurde.

peterobm  14.05.2014, 21:23
@Zahnlos1980

Verstehe was du meinst, in Bezug auf Vordatierung (Betrug), keine Angst, normale Praxis. bis zu einem Stichtag z. B. 14. darf der Vertrag auf den 01. geschrieben werden. Bei Versicherungen muss wahrheitsgemäss geantwortet werden, sonst ist das Erschleichen von unberechtigten Versicherungsleistungen.

qugart  15.05.2014, 14:33
@peterobm

Das gilt aber nur für die Berechnung der Wartezeit und der Zahnstaffel. Trotzdem bleibt es dabei, dass die Behandlung bei Unterschrift schon begonnen hat und der Versicherer somit für diese Behandlung leistungsfrei ist.

Die Frage ist hier, wurden die Gesundheitsfragen zu diesem Vertrag vor dem 06.05. gestellt und der Vertrag unterschrieben oder erst danach.

Hallo Zahnlos1980,

du versuchst die Versicherung bewusst zu täuschen. Sollte die Versicherung das mit bekommen, ist sie leistungsfrei. Und ja, wir reden von Versicherungsbetrug! Selbst wenn die Versicherung es nicht bemerken würde, kommst du niemals an die gewünschte Leistung. Als erstes musst du die Wartezeit abwarten. Danach folgt die Zahnstaffel. Bei 2 Implantaten gehe ich von eine Gesamtsumme von ca. 5.000 – 6.000€ aus. Keine Zahnzusatzversicherung die mir bekannt ist, würde diese Summe im 1. Vertragsjahr leisten (Ausnahme: bKV) Mein Tipp: Sei bitte ehrlich

Das Verschweigen und das Zurückdatieren ist in dem Fall waschechter "Versicherungsbetrug". Du würdest dir damit eine Leistung erschleichen, die dir nicht zusteht.

Ganz dämlich ist natürlich die Rückdatierung des Versicherungstypen. Das kann zu einer Kündigung seines Agenturvertrages führen.