Zahnzusatzversicherung ab wann gültig?

7 Antworten

Hallo Kotnaji,

wir bieten unterschiedliche Zahnzusatzversicherungen an. Der Versicherungsschutz für Zahnerhaltungsmaßnahmen besteht, sofern nach Versicherungsbeginn erstmals eine Diagnose von deinem Zahnarzt gestellt wurde. Du hast keine Wartezeiten, jedoch Leistungsbegrenzungen innerhalb der ersten 4 Versicherungsjahre.

Viele Grüße ERGO Direkt Versicherungen

ErgoDirekt wird Dir (wenn diese Vertraglicher Bestandteil Deiner Versicherung ist) eine Behandlung bezahlen die andere nicht.

Zahnfüllungsaustausch --- keine Leistung

professionelle Zahnreinigung --- wird bezahlt

Diese Aussage dürft von ERGODirekt so bestätigt werden

Bei den Krankenversicherungen - egal welcher Art - bestehen nach Vertragsabschluss grundsätzlich prämienzahlungspflichtige Wartezeiten in unterschiedlicher Länge, je nach Ursache, z.B. bei normaler Heilbehandlung 3 Monate, Schwangerschaft 8 Monate und auch bei Zahnersatz ebenfalls 8 Monate. Sie können je nach Versicherer voneinander abweichen. Die Wartezeiten sollen (berechtigterweise) verhindern, dass ein Patient erst dann eine Versicherung abschließt, wenn die Behandlung tatsächlich ansteht. Daher sind sie in der Länge unterschiedlich. Eine Wartezeit von nur 3 Monate bei einer Schwangerschaft würde wäre diesbezüglich für den Versicherer sinnlos, daher sind es da 8 Monate,

Bei Zahnersatz ist eine Wartezeit von 8 Monaten eigentlich auch zu kurz, weil man eine anstehende Behadlung zeitlich auch über diesen Zeitraum hinausschieben kann, um eine Ersatzleistung zu erhalten. Daher werden hier zeitlich gestaffelte Höchstgrenzen festgelegt, die sich i.d.R. auf vier Jahre erstrecken. Bei Dir vermute ich 250,- im ersten, 500,- im zweiten, 1000,- im dritten und vielleicht 2.000,- im vierten Jahr.

Bei unfallbedingten Heilbehandlungsmaßnahmen entfällt dagegen die Wartefrist, da diese überraschend plötzlich eintreten und somit nicht planbar sind.

Das alles steht in Versicherungsbedingungen, die es sich - insbesondere bei der Krankenversicherung- lohnt sich durchzulesen.

Es kann sein, dass bei der Zahnfüllung 100% übernommen werden, einfach deshalb, weil der Krankenversicherer erst eintritt, wenn die gesetzliche KV in Vorleistung gegangen ist - und Füllungen werden von dieser i.d.R. zu 100% übernommen. Wie das mit Kunststoff ist - der eigentlich schon als tlw. Zahnersatz zu betrachten ist - sollte man eben in den Bedingungen nachlesen - oden den Versicherungsvertreter fragen.

Hallo Kotanji,

die Ergo Direkt wird Dir (wenn diese Vertraglicher Bestandteil Deiner Versicherung ist) eine Behandlung bezahlen die andere nicht.

  • Zahnfüllungsaustausch --- keine Leistung
  • professionelle Zahnreinigung --- wird bezahlt

Begründung:

Da Du vor Versicherungsbeginn eine Behandlung für den wechsel der Füllung vereinbart hast. Ist dieser Fall vor Versicherungsbeginn eingetreten und es besteht kein Versicherungsschutz.

Die professionelle Zahnreinigung ist eine Zahn-Prophylaxe-Maßnahme. Aus diesem Grund besteht hier ein Versicherungsschutz solange keine Medizinische Begründung z.B. Parodontitis der Auslöser für die Zahnreinigung ist.

Viel Erfolg und keine Schmerzen beim Füllungswechsel Dein ExpertenTipp.

Hallo Kotanji,

in den Bedingungen der einzelnen Zahnzusatzversicherungen ist immer hinterlgt, dass wenn Behandlungen schon vor Versicherungsbeginn bekannt sind oder auf beobachtung stehen, sind diese aus dem Versicherungsschutz drausen.

Die ERGO direkt mit der Zahnzusatzversicherung ZAE ZAB ZBE ZBB leistet von Beginn an und hat lediglich in den ersten 4 Jahren je Baustein eine Leistungsbegrenzung von 250 Euro und ist ab dem 5 Jahr unbegrenzt.

Ein kleines Manko bei diesem Zahntarif ist, dass nicht alle Bereiche mit 1x 1000 Euro pro Jahr eingeschlossen ist. So kann bei größeren Behandlungen in den ersten Jahren nur ein Bruchteil als Erstattung erwarten werden. Es gibt jedoch Zahnzusatzversicherungen, die diese jährlich Summe zur Verfügung stellen.

Für dich dürfte der Tarif passen, weil bei dir eine Füllung und eine Zahnreinigung fällig ist. Sind also zwei Bausteine je 250 Euro davon betroffen, sprich es reicht für dich aus.

Bitte beachte nur, dass der Zahnarzt mit der Füllung noch nichts in deiner Karteikarte notiert hat.

Beste Grüße der ExpertenTipp

Die Wartezeit (besondere) für Zahnbehandlung beträgt 8 Monate. (Bei Unfall verfällt diese) bei der Prophylaxe also Zahnreinigung besteht keine Wartezeit ! Du kannst also sofort los gehen und sie säubern lassen ;) 2 mal jährlich bis 75€ bzw 100€ bei kooperierenden Zahnärzten

Die Wartezeit und die Zahnstaffel ist genau für solche Fälle eingeführt worden. Ein "brennendes Haus" kann man nicht mehr versichern