Versicherung will bei Arbeits/Schul Unfall nicht zahlen was tun?

3 Antworten

Für die Meldung an die Berufsgenossenschaft ist in erster Linie der betrieb zuständig.

Warst du denn beim "Durchgangsarzt" der BG? Dieser hätte dich darüber aufgeklärt, was die BG für diesen Unfall zahlt.

Dass der Zahnarzt dir dann etwas teureres "verkauft" ist eine ganz andere Geschichte.

Lies dich hier mal durch:

http://www.zahnersatzguenstig.com/Zahnersatz-bei-Arbeitsunfall.html

Ich kann mich @alarm67 nur anschließen. Lasst euch mit den Unterlagen, die deine Mutter hier unterschrieben hat und mit der Bestätigung die ihr von der BG des Praktikumbetriebes habt, beraten.

Irgendwie müsst ihr jetzt beweisen können, dass alle entstandenen Kosten und die Behandlung an sich auf den Unfall zurückzuführen sind.

Alles klar vielen Dank, da kommt noch einiges auf uns zu ;D

Das ist keine Frage, ob dass vom Unfall kommt. Auch die BG zahlt keine private Abrechnung, sondern rechnet den Kassensatz ab - plus etwas obendrauf.

Wendet euch sonst an die zahnärztliche Vereinigung - die ist bei Streitfragen zwischen Arzt und Patient zuständig und versucht dort etwas zu erreichen. Anscheinend hat der Arzt eure Situation ausgenutzt bzw. euch falsch beraten.....

http://www.kzbv.de/zahnaerztliche-patientenberatung.759.de.html

weshalb?

mir fehlt der Hinweis, welches Material für die Zähne verwendet wurden.

Nach dem Text zu urteilen, Keramik-Verblendungen bzw. Kronen und dafür darf jeder Patient einen Teil dazu zahlen.

Geht zum ANWALT!

Könnt ihr den nicht bezahlen/euch nicht leisten, bekommt ihr Unterstützung.

Der Anwalt kennt sich aus und stellt die Anträge.

PS: Wenn man etwas nicht versteht, weil man nicht gut deutsch kann, unterschreibt man nichts!

Diese Ausrede zählt nicht! Sorry!

Das mit dem unterschriebenen sollte ja keine Ausrede sein das war ja jetzt eigentlich etwas anderes und hat nichts mit den 500€ zu tun die sie angeblich nicht bezahlen können weil es eine private Leistung war obwohl es keine war denn aus dem ersten Fehler haben wir gelernt und dann wollten wir auch nichts mehr unterschreiben, aber das Problem ist ja das wir nichtmal etwas unterschreiben mussten, es ging direkt los.

Noch eine Frage zum anwalt, kann man sich auch kostenlos beraten lassen?

Danke, dass sie sich Zeit genommen haben.

LG.

@SilentWraith

Für 15/20 Euro bekommt man beim Amtsgericht einen Beratungsschein, damit geht man zum Anwalt, die Erstberatung kostet dann erst mal nichts.

Das rechnet er mit diesem Schein beim Staat ab.

Viele Gemeinden und Städte bieten meist eine kostenlose Rechtsberatung an, müsst ihr euch mal erkundigen.

Bitte beachten:

Bei Zahnersatz zahlt die Krankenkasse und vermutlich auch die BG keine 100 % der Kosten. Auch kommt es darauf an ob hier Gold-Kronen oder Keramik-Kronen verwendet wurden.

Bedeutet der Patient zahlt immer einen Anteil dazu!

@Apolon

Die BG zahlt natürlich die "notwendigen" Kosten. Was der Zahnarzt zusätzlich "verkauft" interessiert die BG nicht.