Wohnung ohne festen Arbeitsvertrag?

6 Antworten

Dann biete doch an vorab einen Jahresvertrag zur Miete abzuschließen (mit der Option auf unbefristeten Mietvertrag) und zahle die komplette Jahresmiete mit Schlüsselübergabe.

Leider lässt das deutsche mietgesetz so etwas anscheinend nicht zu. Ich kenne mich dort nicht wirklich gut aus, aber ich habe das schon versucht.

@derNeue142

Wo ein Wille, da ein Weg.

Dann kommt das auf ein Mietkautionssparbuch oder Konto, von dem aus der Vermieter monatlich bedient wird. Die Zinsen hierzulande kannst du eh vergessen.

Es ist in Deutschland tatsächlich so, dass die meisten Vermieter ein regelmäßiges Einkommen sehen wollen. Ich verstehe dich, wenn du sagst, auch mit einem Vermögen kann man sich dauerhaft die Miete leisten. Aber das ist so nicht in der Meinung der meisten Vermieter. Diese sagen, dass das Vermögen auch schneller verbraucht sein kann als man denkt. Es bringt nichts, sich darüber aufzuregen, man muss es als gegeben ansehen.

Mit dieser Erkenntnis kannst du dir eine Argumentation überlegen, wie du einen Vermieter trotzdem überzeugen kann, dass er langfristig die Miete bekommt. Denn das ist letztendlich die Sorge, dass man dir irgend wann kündigen muss weil kein Geld mehr kommt. Es liegt an dir, wie du dem Vermieter diese Sorge nehmen kannst. Dann klappt es auch ohne Gehaltsnachweis.

Du wirst dich hierfür bevorzugt an private Vermieter wenden müssen. Mit denen lässt sich eher reden. Hingegen haben Wohnungsuntenehmen oder Genossenschaften ihr striktes Konzept, von dem sie in der Regel nicht abweichen. Und dieses besagt eben, kein regelmäßiges Einkommen, kein Wohnung.

Eine Bürgschaft ist hilfreich. Aber nicht die von deiner Mutter in der Schweiz. Denn es ist juristisch aufwändig, bei Bedarf darauf zuzugreifen. Das wird eher ein Hindernis sein

Vielen Dank für die Informationen, jedoch hat mein Bruder auch auf die Bürgschaft meiner Mutter zurückgreifen können und das hat ohne Probleme funktioniert. Sie pendelt zwischen Deutschland und der Schweiz, besitzt ein Haus in Deutschland und musste sich somit nicht abmelden. Sie besitzt ebenfalls deutsche Konten. Also hier sollte kein Problem sein.

@derNeue142

Ja okay. Das ist dann was anderes, da sie in Deutschland einen Wohnsitz hat. Dann ist das kein Problem. In deiner Frage war es so zu verstehen, dass sie komplett in der Schweiz wohnt.

@Renick

War etwas schlecht formuliert, sorry aber selbst mit einem top Schweizer Lohn machen viele Vermieter noch Ärger. Ich kann ja Sicherheiten verstehen, aber in der Hinsicht müssten Vermieter in den USA ja noch um einiges strikter sein.. Mir kommt das in Deutschland schon fast wie ein wahn vor, vor allem da viele Mieter nicht einmal wirklich über die Rechtslage bescheid wissen. Natürlich nicht jeder, aber ein Großteil hat mir einfach totalen Blödsinn erzählt auf die Frage "wieso" denn eine Bürgschaft so viel schlimmer sei wie ein fester Arbeitsvertrag(manche verlangen sogar beides).

Meiner Erfahrung nach wollen längst nicht alle Vermieter Einkommensnachweise. Oft ist es wichtiger, wie man persönlich auftritt und ob man einen seriösen und zuverlässigen Eindruck macht. Wenn man aber arbeitslos ist, wird es schon schwieriger. Man will ja einen Mieter, der ein integriertes Mitglied der Gesellschaft ist.

Ein integriertes Mitglied der Gesellschaft muss nicht unbedingt einen festen Arbeitsvertrag haben. Genau dieses Denken hab ich bis jetzt nur in Deutschland erlebt. Sydney, Singapore, überall in der USA bin ich ohne Probleme an einen Mietvertrag gekommen ohne davor einen Job zu haben.

@derNeue142

Aber ein integriertes Mitglied der Gesellschaft sollte zumindest einen Job haben. Hast du einen Job in Deutschland?

@Kuchenschabe99

Wie soll ich denn einen Job in Deutschland haben wenn ich nichtmal in Deutschland bin? Ich hab Vorstellungsgespräche.. Aber da in Deutschland alles grundsätzlich länger dauert, brauch ich schon vorher eine Unterkunft.

Ohne Einkommensnachweis in Form von Gehaltsnachweisen würdest du bei mir auch nicht landen können. Über eine Bürgschaft würde ich allerdings nachdenken.

Du müsstest wenn du wieder zurück kommst sogar erst bei Bekannten wohnen. Und darfst eine kurze Zeit noch nicht arbeiten gehen. Hört sich schwachsinnig an aber ich spreche aus Erfahrung!

Das stimmt nicht, ich habe sogar schon Vorstellungsgespräche vereinbart und alle wissen das ich eine lange Zeit weg war. Ich habe eine deutsche Staatsbürgerschaft und das wäre nun wirklich gegen mein Grundrecht