Zahlt Versicherung? Hab Auto meiner Mutter mit meinem Roller beschädigt!
Hallo.
Erstmal wohnen wir in getrennten Wohnungen und sogar Orten. Jetzt war meine Mutter zu besuch und wie es der Zufall so will, war irgendwas mit dem Gaszug an meinem Roller nicht in Ordnung und ich bin mit dem Roller voll in die vordere Stoßstange des Autos meiner Mutter gefahren. Der Roller ist bei der DEVK über meinen Namen versichert, das Auto meiner Mutter bei der VHV unter ihrem Namen. Auch hat sie einen anderen Nachnamen, da sie nochmals geheiratet hatte. Nun meine Frage, hat sie eine Chance, den Schaden von meiner Versicherung erstattet zu bekommen? Oder muss ich das doch auf meine Kappe nehmen? Wenn ja, was muss meine Mutter jetzt tun ? Muss sie mit dem Wagen erst in eine Werkstatt oder zu einem Gutachter? Stoßstange muss wahrscheinlich ausgetauscht werden, da sie gerissen ist.
Gruß Chris
8 Antworten
Da ihr in getrennten Haushalten lebt, spielt das Verwandtschaftsverhältnis keine Rolle. Ein Problem besteht, wenn innerhalb der Familie unter gleichem Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge versichert sind. Wenn dann eines durch ein anderes beschädigt wird, würde sich der Versicherungsnehmer ja quasi selbst haftbar machen. Das geht nicht.
Also sollte es eigentlich kein Problem darstellen, einfach Schaden meiner Versicherung melden und das ganze wird in der nächsten Zeit geklärt. Richtig?
Ach klar. Das könnte ich natürlich auch noch machen stimmt. Danke für den Tip :)
Das geht auch, wenn man sich gegen soloche Eigenschäden mitversichert! Die VHV z.B. bietet unter bestimmten Voraussetzungen diese Option.
Moin, erst mal zur Beruhigung,Es handelt sich hierbei um einen KFZ-Haftpflichtschaden. D.h., der Schaden sollte möglichst schnell von dir bei der DEVK gemeldet werden. Genau so, wie sich der Schaden ereignet hat. Nicht vergessen, die Daten deiner Mutter mit Erreichbarkeit, z.B. Tel.-Nr. angeben. Die DEVK setzt sich dann sehr bald mit deiner Mutter in Verbindung und klärt, was zu tun ist. Die sind natürlich auch bestrebt, den Schaden möglichst Preisgünstig aus der Welt zu bekommen. Für deine Rollerversicherung hat das in sofern keine Auswirkung, da diese keine Prozenteinstufung hat. mfg
Wenn es so war wie geschildert muss die Versicherung zahlen, denn es heisst ja Haftpflicht Versicherung ! Die Mutter sollte unbedingt möglichst umgehend und bevor ein Gutachter von der Versicherung geschickt wird in die Werkstatt fahren um sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Der fällt nämlich in der Regel höher aus, als das was der Gutachter ermittelt !
Den Schaden deiner Versicherung melden und schauen was passiert. Wenn die Versicherung den Schaden nicht bezahlen will, kannst du dich an die Bafin werden. Die Bafin überprüft den Vorfall und entscheidet, diese kostet dir nichts.
Die BaFin ist meines Wissens nicht für Versicherungsfälle zuständig.
Sehr auffällig, wird sicher überprüft. Im Schadensbogen steht meist sind Sie mit dem Geschädigten verwand ?
ja klar ist es auffällig. deshalb frag ich ja, ob das geht. denn es ist wirklich total dumm gelaufen halt. aber sollte ja eigentlich kein problem darstellen, da der schaden ja total ersichtlich ist :D
Warheitsgemäß den Schaden melden, vieleicht klappt es und geht durch.
Natürlich wird es überprüft. Aber nicht alles was überprüft wird, wird dann abgelehnt!
Da kann ich dem 'Hänschen' nur beipflichten. Sicher wird die Angelegenheit, wie jeder andere Schaden auch, überprüft; nachdem es sich aber der Schilderung nach eher um einen Bagatellschaden handeln dürfte, wird diese Prüfung nicht ü bergenau ausfallen. Dennoch könnte beispielweise die Beilegung einer Reparaturrechnung zum Gaszug die Schilderung unterstützen.