Zusammensetzung der SF-Klassen bei mehreren Fahrzeugen?

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Was mir jedoch nicht klar ist, ob die SF-Klasse bei jeder Versicherung
die gleiche ist. Bei der VHV Versicherung wurde mit der SF 3 gerechnet,
was ich ebenfalls nicht ganz verstehe.

Hallo, also die SF-Klassen sind bei allen Versicherern dieselben. Nur die Beitragssätze sind bei den einzelnen Versicherern verschieden sowie die Einstufungen als Fahranfänger, Zweitwagenregelung usw. bzw. die ganzen Sondereinstufungen ist Sache der Versicherer; nachzulesen inden AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) der jeweiligen Versicherer ;-)

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Bekommt man jedes mal wenn man ein neues Fahrzeug anmeldet eine neue SF-Klasse oder behält man immer ein und die selbe?

Also die SF-Klasse ist nicht fahrzeuggebunden sondern vertragsgebunden! Will heißen, wenn du für ein "neues" Fahrzeug denselben Kfz-Versich.vertrag bzw. dieselbe Einstufung willst, dann wird die bisherige SF-Klasseneinstufung vom "alten" Fahrzeug übernommen, ausser dies war eine Sondereinstufung ;-)

Ich muss eben wissen, ob ich fest mit der SF 3 bei der ÖSA rechnen kann, oder ob da eine "andere" Einstufung stattfindet.

Dies ist nicht von der ÖSA abhängig, sondern von der Meldung des bisherigen Versichers an den Folgeversicherer nach Anfrage!

Da gibt es bei vorheriger Sondereinstufung Probleme:
z.B. meldet die VHV nur die Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre sowie die Anzahl der gemeldeten Schäden dem Folgeversicherer, also der ÖSA.

Ganz wichtig: es werden also nicht die SF-Klassen übertagen, sondern eben immer nur die schadenfreien Jahre!!!

Willst du auf Nummer sicher gehen, dann unbedingt bei der VHV eine E-Mailanfrage starten wegen der Meldung der schadenfreien Jahre an einen Folgeversicherer!

Gruß siola55


Laut AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) der ÖSA gilt folgendes:

I.2.2.4 Sonderersteinstufung in SF-Klasse 3

Beginnt Ihr Vertrag für einen Pkw ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6,
wird er in die SF-Klasse 3 eingestuft, wenn
- Sie oder Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender
Ehe-/Lebenspartner bereits einen zugelassenen Pkw bei uns versichert haben und diese r zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Kl asse 3 eingestuft ist, und
- der neu zu versichernde Pkw auf Sie oder Ihren in
häuslicher Gemeinschaft leben- den Ehe-/Lebenspartner zugelassen ist, und
- der neu zu versichernde Pkw ausschließlich von Ih
nen oder Ihrem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner gefahren wird, und
- Sie und der jeweilige Fahrer 23 Jahre oder älter
sind, und
- die Laufzeit des Vertrags nicht von vornherein we
niger als ein Jahr beträgt. Dies gilt nicht, wenn für Sie oder Ihren in häuslic her Gemeinschaft lebenden Ehe- /Lebenspartner ein nach I.6 anrechenbarer Vorvertra g vorhanden ist, der nach sei- nem Schadenverlauf in dem Kalenderjahr bzw. in dem darauffolgenden Jahr in eine schlechtere SF-Klasse als SF 3 eingestuft werden mü sste bzw. bei Vertragsbeendi- gung eingestuft war.
Die Einschränkungen hinsichtlich des Fahrers gelten
nicht für Fahrten eines Kauf- interessenten, Kfz-Reparateurs, eines Mitarbeiters einer Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA) oder eines Hotelangestellten in Ausübung sei nes Dienstes.
Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu melden,
wenn eine der genannten Voraus- setzungen nicht mehr erfüllt ist. Fällt eine Voraussetzung in der Zeit vom Beginn des Versicherungsvertrages bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres weg, so wird d er Vertrag ab dem Tag, der auf den Wegfall der Voraussetzungen folgt, so eingestuf t, als ob er bei Versicherungsbe- ginn mit der entsprechend zur Anwendung kommenden E instufung nach I.2.2.1 bis I.2.2.3 begonnen hätte.



Das mit der SF-Klasse kommt drauf an: ich verstehe es so, dass in diesem Fall dein Vater die SF-Klasse des abgemeldeten Autos für dein neues Auto verwenden möchte. In diesem Fall wohl die SF 3. Um sicher zu gehen, dass du auch bei einem Versicherungswechsel diese SF-Klasse bekommst, solltest du beim jetzigen Versicherer nachfragen. Das ist zwar in der Regel so, kann aber auch mal anders sein, wenn es sich um eine sondereinstufung handelt

Das  momentan angemeldete Fahrzeug ist allerdings nur eine kleine 125ccm. Wie gerade gelesen habe, gibt es hier wiederum andere Abstufungen. 

Unser Versicherungsmann hat gestern aber mit der SF 3 gerechnet (bei dem Auto). Demnach denke ich, dass das dann schon möglich ist.

ich finde es klasse wenn man hier mit SF klassen um sich schmeist .. was unterm Strich steht ist doch deutlich wichtiger und zielführender. 

Bei unterschiedlichen Versicherern sind auch die Versicherungsleistungen  häuffig unterschielich.  das ist insbesonder bei kaskoschäden wichtig und erforderlich.. Diese würde ich mal genauer vergleichen   auch die sondertarife mit Werkstattbindungf der ohne..

Vertrag :   nun  jeder vertrag  ist für sich eigenständig  und sollte auch so gesehen werden.. sondereinstufungen kann man bekommen wenn mehrer fahrzeuge  auf einen halter laufen..  Aber die sollte man mit dem Versicherungsunterhnehmen direkt  oder einem makler/vertreter aushandeln..  

Vertrag eins steht zB auf SF 20 der zweite auf 12 der dritte auf 9 ,  Wenn eines der Fahrzeuge einem Schadensfall ausgesetzt ist  wird auch nur dieses fahrzeug hochgestuft  weil jeder Vertrag von den Unternehmen für sich  eine Geschlossene Sache ist..

 Wegen dreissig Euronen würde ich mir keinen kopf machen , die VHV ist nicht schlecht  , es gibt deutlich schlechtere Versicherer..

Joachim

Hallo H3Ad0wn,

als SF-Klassen werden die schadenfrei gefahrenen Jahre bezeichnet.

Jedes Fahrzeug erhält seine eigene SF-Einstufung. Es kann sich hierbei um eine Grundeinstufung oder auch eine Sondereinstufung (sofern bereits ein anderer Kfz-Vertrag besteht) handeln.

Mit jedem Jahr schadenfreier Fahrt wird die SF-Klasse eins weiter gezählt.

Laut deiner Schilderung nimmt dein Vater bei der VHV einen Fahrzeugwechsel vor. Er meldet sein Fahrzeug ab und deines stattdessen an. Da er als Vorversicherung seinen bisherigen Vertrag bei der VHV angibt, wird auch die SF-Klasse aus diesem Vertrag für den neuen übernommen.

Bei einem Fahrzeugwechsel kann sich dein Vater für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheiden.

Im Vorfeld würde ich allerdings bei der VHV nachfragen, ob bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens auch tatsächlich die SF 3 übertragen wird. Sondereinstufungen werden nicht an eine andere Gesellschaft weitergegeben, sondern die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre.

Das Thema der SF-Klassen und deren Einstufungen ist recht komplex.

Ich hoffe, ich konnte dir einen kleinen Einblick geben und helfen.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

.... dieser Vorschlag hört sich für mich nicht gut an.

Kommt der wirklich von Papas "Berater"?

Und welche SF-Klasse gibt die Versicherung für PKW frei?