Zahlt die Haftpflicht bei Beschädigung von Eigentum einer Firma?

9 Antworten

Ja, auf die Rechtsform des Geschädigten (natürliche Person oder GmbH) kommt es für den Schadensersatzanspruch nicht an.

Dafür aber auf so einige andere Dinge.

Auch, wenn die Firma meinem Vater gehört? Normalweise zahlt ja eine Haftpflicht nicht für Schäden innerhalb der Familie. Geschädigt ist allerdings ja die Firma meines Vaters und nicht direkt mein Vater. Die Kamera ist in Firmenbesitz

@niklas12789

Dann hätte dein Vater die Kamera auch nicht privat verleihen dürfen. Auch als Geschäftsführer nicht. Dann haftet er selbst dafür.

Auch wenn es einen Ersatzanspruch des Geschädigten gibt, heißt das noch lange nicht, dass der Schaden durch eine PRIVATE Haftpflicht gedeckt ist.

Wenn es eine Einzelfirma ist dann gilt die Regelung wie bei einer Privatperson. Ergo nix mit Geld..

Nein, deine PHV zahlt natürlich nicht, wenn du Mitarbeiter der genannten Firma bist. Die BHV der Firma kommt ebenfalls nicht in Betracht.

Derartige Schäden zählen zum sog. "Unternehmerischen Risiko"!

Eine evtl. vorhandene Elektronik-Pauschalversicherung könnte bei der Reparaturkosten -maximal zum Zeitwert- und unter Berücksichtigung von 150-250 EUR Selbstbehalt einspringen. Diese Technischen Versicherung bieten in aller Regel eine Allgefahren-Absicherung.

Bist du aber nicht Mitarbeiter in der betreffenden Firma, so könnte Deckungsschutz gegeben sein. Bei Personengesellschaften kann es wiederum anders sein!

Die Frage muss erlaubt sein: Warum du wesentliche Informationen erst in den Kommentaren preisgibst...?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kann sein, kommt auf die näheren Umstände an und in welchem Tarif oder mit welchen Zuastzoptionen Du dich versichert hast.

Aber warum stellst du diese Frage nicht Deinem Versicherungsfachmann? Der wird dafür bezahlt auch oder gerade bei Schadensfällen fachgerecht zu helfen.

Bist du online versichert, dann ist natürlich Essig mit Ansprechpartner und Du bist gezwungen das fachlich und rechtlich selbst zb in einem Laienforum wie diesem zu recherchieren, aber dafür lebst du ja in dem Gauben ein paar Euro gespart zu haben. (Das Gegenteil ist eigentlich der Fall, aber ich lass Dich mal in dem Glauben)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur Privatpersonen schützt. Alles was im beruflichem Rahmen passiert, ist ausgeschlossen.

Wenn du selbst Betriebsangehöriger bist, und im Rahmen deiner Tätigkeit etwas beschädigst, bist du nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftbar.

Du hast Dir die Kamera ausgeliehen? Im allgemeinen sind Schäden an geliehenen Gegenständen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Schau mal in die Bedingungen...

Bei einem guten Tarif sind sie das nicht.