zahlt die Garantie?
gestern ist meine Uhr angekommen. Hatte sie online bestellt. Auf jeden Fall bin ich in die Stadt und habe sie kürzen lassen. Dann halbe stunde später, zieh ich meine Jacke aus und die Uhr fällt auf den Boden. Erst dacht ich das ich sie nicht richtig zu gemacht hatte, aber dann stellte ich fest, dass schrauben locker waren und die deswegen auseinander gefallen ist. und jetzt ist da was abgebrochen.
so jetzt die Frage. wird das die Garantie zahlen oder muss ich das selber reparieren lassen.?
2 Antworten
Wenn es eine noch neue Uhr ist, muss der Hersteller beweisen, dass die Schrauben nicht locker waren, und nicht der Grund für den Schaden waren, wenn du einen Garantie- bzw. Gewährleistungsfall in Rechnung stellst. Ich würde es als Gewährleistungsfall auf alle Fälle anmelden! Wenn es nichts mit dem Bandkürzen zu tun hat, was aber ebenfalls dem normalen Gebrauch einer Uhr entspricht, also kein anspruchsmindernden Eingriff darstellt.
Das musst Du selber reparieren lassen,die Garantie deckt keine selbst verschuldeten Schäden ab,das kann beim kürzen passiert sein das die Schrauben gelockert wurden und nicht wieder festgezogen wurden.
Du kannst es ja versuchen,nur ich vermute die lehnen es wegen Fremdverschulden ab wenn sie sehen das da jemand das Band gekürzt hat.
ich war schon bei der Frau, welche mir die Uhr gekürzt hat. es ist aber nicht wegen dem kürzen, da die Schrauben nicht am Verschluss locker waren. Aber es ist doch nicht meine Schuld wenn die die Schrauben nicht richtig zuziehen und sie deswegen runterfaellt und etwas abbricht