zahlt die arge eine reise zu beerdigung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist möglich einen Antrag auf Fahrkostenzuschuss zur Beerdigung bei der Arge nach § 73 SGB XII zu stellen. Dieser wird dann weiter geleitet an den Träger für Sozialhilfe, der in diesem Fall eigentlich zuständig ist. Aufgrund des § 5 Abs. 2 SGB II sind Bezieher von SGB II-Leistungen von dieser Regelung des SGB XII nicht ausgeschlossen. Inwieweit auch die Fahrtkosten zu einer Beerdigung ins Ausland erstattet werden, konnte ich allerdings nicht recherchieren. Auf jeden Fall würde ich mal den zuständigen Träger für Sozialhilfe kontaktieren und auch einen Antrag nach 73 SGB XII stellen. Häufig sind die auf dem Sozialamt lockerer drauf als bei der Arge und lassen auch mit sich reden. Zudem sollte das möglich bald geschehen (am besten gleich morgen), denn so eine Bewilligung braucht Zeit, gerade wenn die Beerdigung noch dazu im Ausland stattfindet. Hier noch ein Link zum Thema: http://hartz.info/index.php?topic=33644.0

Verpflichtet ist sie garantiert nicht dazu.

Verpflichtet ist die Arge GANZ sicher nicht. Ihr könnt zwar mal nachfragen aber ich denke auch nicht dass sie ihm das Geld anderweitig stellen wird...das klingt jetzt hart aber "wieso sollte sie?" für so etwas ist die Arge nicht da