Beerdigungskosten vom Halbbruder übernehmen obwohl der Vater lebt?

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Hallo,

wer die Kosten der Beerdigung zu übernehmen hat, ist mit hinreichender Klarheit dem Gesetz zu entnehmen: Der oder die Erben, § 1968 BGB.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/kosten_beerdigung.html

Wenn Du also kein Erbe geworden bist, besteht auch keine Veranlassung, irgendeine Rechnung zu übernehmen.

Gruß

K.

Bin nicht Erbin. Werde das Erbe ausschlagen habe schon Termin. Erbe hin oder her Bestattung muss bezahlt werden nur von wem.

Ich würde die Rechnung auch nicht einfach bezahlen. Zur Not würde ich einen Anwalt konsultieren oder genau wie der Vater erstmal die Bezahlung verweigern und mich erkundigen. Klar ist natürlich, daß das Amt irgend Jemanden sucht, um selber die Kosten nicht übernehmen zu müssen.

Nächster schritt wird wohl der Anwalt sein ob wohl ich auch nicht weis wer den bezahlt. Arbeite selber und mein Mann auch verdienen zu viel.

@olracartep

Na ja,den Anwalt mußt schon selber zahlen.Vielleicht reicht da mal ein Beratungsgespräch.

dann hast du die möglichkeit das die kosten aufgeteilt werden. du musst sofort das amt darüber informieren und eventuell die adresse deines vater weitergeben.

natürlich besteht hier die möglichkeit das sein vater nicht die finaziellen mittel hat um seinen teil zuzusteuern dann bleiben die kosten leider bei dir hängen.

alles gute

Amt hab ich schon verständigt die haben die Adresse, gehe jetzt zum Anwalt.

Der Vater ist verpflichtet die Beerdigungskosten zu tragen. Du musst gegen die Rechnung Widerspruch einlegen am besten per Einschreiben und Rueckschein. Dort teilst du auch die genaue Adresse des Vaters mit. Das Sozialamt hat die Beerdigun gskosten fuer eine einfache Beerdigung uebernommen erst einmal. Dann hat sie Ermittlungen angestellt ob noch weitere Familienangehoerige leben und wo sie wohnen. Vielleicht haben sie nicht herausbekommen ob und wo der Vater lebt und haben dann die Rechnung an dich geschickt. Das kannst du aber alles erfahren, wenn du dich mit dem Sozialamt in Verbindung setzt.

Bin schon in Verbindung mit dem Amt. Sie sagten so ein Fall hatten sie selber noch nie.

Rechtsanwalt einschalten und einen schriftlichen Widerspruch zur Rechnung in Form eines Einschreiben mit Rückschein.

So hast du was für den Rechtsanwalt in der Hand.

Danke ja das werde ich tun.