Beerdigung meines Vater?

6 Antworten

Was geschieht, wenn ich mich nicht kümmere?

Heutzutage entsteht häufiger die Situation, dass es bestattungspflichtige Angehörige gibt, diese sich aber weigern, die Organisation der Bestattung zu übernehmen. In solchen Fällen muss die Polizeibehörde (Amt für öffentliche Ordnung) die Angehörigen über die bestehende Bestattungspflicht aufklären.

Bei einer weiteren Weigerung der Angehörigen wird durch die Behörde die Bestattung im Rahmen der Gefahrenabwehr organisiert. Dies geschieht durch eine ortsübliche Bestattung. Die entstandenen Kosten wird die Behörde bei der bestattungspflichtigen Person in Form eines Leistungsbescheides einfordern.

Es ist also grundsätzlich erst einmal nicht möglich, sich von der Bestattungspflicht zu entbinden.

Wann muss ich mich nicht kümmern?

Eine bestattungspflichtige Person muss sich nicht um die Bestattung kümmern, wenn die Heranziehung zur Bestattung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre. Dies trifft insbesondere auf Sexualdelikte gegen die bestattungspflichtige Person zu. In diesen Fällen ist es der Person nicht zumutbar, sich um die Bestattung der verstorbenen Person zu kümmern.

Sollten sich die verstorbene und die zur Bestattung verpflichtete Person jedoch nicht gekannt haben oder der Kontakt vor vielen Jahren abgebrochen sein, so ist dies keine Grundlage zur Ablehnung der Bestattungspflicht. In solchen Fällen besteht die Bestattungspflicht grundsätzlich fort.

Es bleibt festzuhalten, dass die Rechtsprechung eine Ablehnung der Bestattungs-/ und Kostentragungspflicht nur in absoluten Ausnahmefällen zulässt.

https://www.focus.de/familie/experten/bestattungspflicht-in-deutschland-wer-eine-bestattung-veranlassen-und-zahlen-muss_id_9275571.html

Sozialbestattungen

Wer aufgrund seiner finanziellen Situation etwa als Hartz-IV-Empfänger nicht die Beerdigungskosten bezahlen kann, sollte sich mit dem Sozialamt/Jobcenter seines Wohnortes in Verbindung setzen. Dieses übernimmt unter Umständen die Kosten für eine Sozialbestattung nach § 74 SGB XII. Dabei muss es notfalls in Vorleistung treten, was ausdrücklich beantragt werden sollte.

Nützliche Informationen etwa über die Kosten von Bestattungen erhalten Sie auf der Webseite von der Verbraucherinitiative AETERNITAS.

https://www.juraforum.de/ratgeber/erbrecht/beerdigungskosten-wer-zahlt-wenn-keiner-die-beerdigung-bezahlen-will

piadina  28.10.2021, 23:52

Sehr gute Info!

Bis zum 30.10.2021 wirst du keine Beerdigung planen können, zumal ist dein Vater zu weit weg und finanziell geht es nicht. Selbst bei einem Spendenaufruf wird dies zu knapp. Ich würde dir raten ganz einfach ruhe zu bewahren, weil ich sonst befürchte, dass du sehr emotional reagieren könntest. Mein herzliches Beileid und viel Kraft für dich und deiner Familie.

mamimama32 
Fragesteller
 28.10.2021, 23:50

Danke.

Ganz ehrlich...?

Ich bin schon fix und fertig. Ich male mir die schlimmsten Bilder aus, ich habe hier drei Kinder 12,10 und 2. Wenn ich da jetzt noch Bußgeld bezahlen müsste ist es ganz vorbei.

Dann ruf beim zuständigen Ordnungsamt an, teile denen deine Situation mit. Dann wird von denen eine Bestattung von Amts wegen veranlasst.

Die Kosten werden dir in Rechnung gestellt, egal, ob du das Erbe ausschlägst oder nicht. Dafür bist du verantwortlich, wnn es keine Ehefrau oder weiteren Kinder gibt.

Wenn du diese nicht aufbringen kannst, kannst du beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Also- ran ans Telefon!

Felix968629  29.10.2021, 21:53

Zusätzlich schriftlich per Email.

sassenach4u  30.10.2021, 11:04
@Felix968629

Eine Option, aber wegen der Zeit war gestern anrufen angesagt. Mail hinterherjagen, auf jeden Fall.

Als erstes solltest Du sofort eine Email an die entsprechende Adresse, von der Du die Mitteilung bekommen hast, schreiben. In dieser Mail mußt Du Deine Lage schildern.

Es kommt dann auch noch eine Erbausschlagung in Frage, damit Du nicht auf evtl. Schulden Deines Vaters sitzen bleibst oder Du noch nachträglich zu Bestattungskosten heran gezogen werden kannst.

Morgen solltest Du dann noch mit der betreffenden Stelle, der Du die Mail geschickt hast, telefonieren, um das Thema klar zu stellen.

Liebello  29.10.2021, 00:03

das Ausschlagen des Erbes entbindet nicht grundsätzlich von der Kostentragungspflicht für die Beerdigung so wie ich das verstanden habe

In Fällen der Ausschlagung muss zunächst zwischen zwei Optionen unterschieden werden:

Wer muss, wenn Sie das Erbe ausschlagen, die Beerdigung bezahlen? Nicht immer der Staat!

  1. Nur ein Erbberechtigter will das Erbe ausschlagen: Die Beerdigungskosten tragen in diesem Falle die anderen Erben, die die Erbschaft angenommen haben – bei mehreren die Erbengemeinschaft. Die Kosten können auch zunächst mit der Erbmasse getilgt werden.
  2. Alle Erbberechtigten wollen das Erbe ausschlagen oder es sind aus anderen Gründen keine Erben vorhanden: In diesem Fall geht in letzter Konsequenz die Erbschaft auf den Staat über (= Fiskalerbschaft). Der Fiskus kann als einziger in der gesetzlichen Erbfolge nicht die Erbausschlagung bestimmen. Die Bestattungskosten muss er aber nicht automatisch tragen.
Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung und finaler Fiskalerbschaft?

Haben alle Berechtigten das Erbe ausgeschlagen, sind die Beerdigungskosten nicht in jedem Fall auch vom Staat zu tragen. Zunächst gilt hier laut Erbrecht eine Nachlassbeschränkung, d.h. der Fiskus haftet gegenüber den Gläubigern des Erblassers nur mit der hinterlassenen Erbschaft, nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Die Gemeinde kann die Beerdigung zunächst zwar beauftragen und die Kosten aus der Erbschaft entnehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Geld von den potentiell Erbberechtigten zurückzuholen – auch wenn diese das Erbe ausgeschlagen haben. Die Beerdigungskosten sind nämlich auch im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten:

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/

Felix968629  29.10.2021, 21:56
@Liebello

Sofern man das Geld dazu hat.

Jemand, der praktisch von H4 lebt, kann sich da ruhig zurücklehnen.

Menschen mit Arbeitseinkommen müssen da schon rechnen lassen.

3 Kinder helfen da aber schon weiter.

Ich würde das an deiner Stelle ablehnen. Natürlich war er dein Vater, aber ihr hattet ewig keinen Kontakt und wenn das jetzt nicht in dein Leben reinpasst, muss es das auch nicht.

mamimama32 
Fragesteller
 28.10.2021, 23:37

Die größte Sorge ist das ordnungsgeld. Soviel Zeit hab ich nicht zum ablehnen. Bis zum 30.10.... Soviel ich weiß muss ein Leichnam nach 10 Tagen beerdigt werden. Ich bin echt ratlos und völlig fertig.

justastranger2u  28.10.2021, 23:39
@mamimama32

Da das Schreiben erst so spät bei dir angekommen ist, dürfte das mit dem Ordnungsgeld kein Problem sein. Du kannst dich da melden und Bescheid sagen.

mamimama32 
Fragesteller
 28.10.2021, 23:42
@justastranger2u

Bei den super Arbeitszeiten. Die haben nur Dienstag und Donnerstag auf. Reicht es wenn ich was schriftliches aufsetze und es morgen versende per einschreiben?

justastranger2u  29.10.2021, 00:09
@mamimama32

Versuch es mal.