Zahlt das Amt die Wohnung auch wenn ich U25 bin
Hallo Leute ich habe im Netz schon viel gesucht aber leider nichts gefunden was ansatzweise zu meiner Situation passt. Also ich bin jetzt vor kurzem 22 geworden wohne seit 1 1/2 Jahren in einer eigenen Wohnung da ich Stress mit meinen Eltern hatte. Meine Eltern sind geschieden und beide haben neue Partner (Ehepartner). Meine Mutter hat mit ihrem neuen Mann 2 Kinder, ich hatte bis zum 18. Lebensjahr dort gewohnt, bis mein Stiefvater mich am 18. Geburtstag rausgeschmissen hat weil wir uns nie gemocht haben habe Schläge als Kind bekommen.etc. Bis zum 20. Lebensjahr war ich bei meinem Vater und seiner neuen Frau, da hat es mit der Stiefmutter nicht funktioniert wurde oft rausgeschmissen und musste draußen schlafen oder wurde Psychisch fertig gemacht. Seit 1 1/2 Jahren wohne ich alleine aber mein Vater hat gebürgt für mich und die Wohnung läuft über ihn. Ich wurde bei der letzen Arbeit 3 Monate nicht bezahlt wegen Insolvenz, konnte die Miete nicht zahlen. Mein Vater hat jetzt die 3 Mieten bezahlt aber hat anschließend die Wohnung gekündigt. Meine Frage ist jetzt bekomme ich irgendwie eine Wohnung über ein Amt? Ich will Arbeiten und werde es auch weiterhin tun aber besteht die Chance auf die Wohnung nur wenn ich Hartz 4 beantrage ? ich weiss wirklich nicht weiter ich will nicht wieder auf der Straße landen. Da ich unter 25 bin habe ich Angst das sie mich nicht Unterstützen. Bitte helft mir
8 Antworten
such dir ein WG Zimmer
Ob WG-Zimmer oder eigene Wohnung is doch ziemlich wurscht beim Amt, oder?
Natürlich darfst du auch unter 25 ausziehen, allerdings (mit Anrecht auf ALG II)aber nur in sogenannten Härtefällen.....also Gewalt, könnte mir auch soziale Unverträglichkeit mit dem Elternteil mit dem Rauswurf gekoppelt vorstellen und und und!!!! Hole dir einen Termin bei der ARGE, einem Mitarbeiter und erläutere deine Lage und Problematik........dann bekommst du vor Ort gesagt ob eine Bewilligung möglich ist. Viel Glück!!!!
Das Amt kann deine Eltern nicht ZWINGEN, dich wieder aufzunehmen!
Die U25-Regel besagt ja nur, dass man unter 25 NUR mit Genehmigung des Amtes einen eigenen Hausstand begründen darf UND die KdU vom Amt erhält dazu.
DU hast schon eine eigene Bude, du bekommst die also auch weiter bezahlt. Kannst du den Mietvertrag nicht fortsetzen, mit Genehmigung vom Amt? Das erspart dir den teuren Umzug!
Da gibt es eine Ausnahmeregelung(soweit ich weiß), wenn du nachweisen kannst das es für dich nicht möglich ist bei deinen Eltern unterzukommen da du nicht mit ihnen klarkommst, wird die Wohnung für dich bezahlt oder du kommst in eine WG für solche Fälle.
Ansatzweise hier; http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsgutachten_22Abs_2a_SGB_II_pdf_.pdf
Gehe zum Jobcenter und erkläre deine Situation. M.E. dürfte die Härtefallregelung greifen.
Lasse dich auf keinen Fall abwimmeln!