Bekomme ich eine Wohnung vom Staat bezahlt?

5 Antworten

Ne das haste kein Recht drauf, wenn du nicht nachweisen kannst, dass deine Eltern dir nach dem Leben trachten oder so. Du musst bis zum 25. Lebensjahr zuhause wohnen, wenn du dir ne WHG nicht leisten kannst. Das du keine Ausbildung bekommst, ist nicht die Schuld des Staates. Wenn du im ürbigen Arbeit, auch Aushilfsarbeit ablehnst, bekommt du nich nur nicht ne eigene Wohnung, sondern dir werden die Bezüge bis auf 0 % gesperrt.

Da du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst (umgemeldet bist du ja schon), hast du grundsätzlich ein Anrecht darauf, eine eigene (ganze) Wohnung von der ARGE finanziert zu bekommen, d.h. die ARGE darf dich nicht an deine Eltern zurückverweisen, selbst wenn du U25 bist.
Dennoch hast du eine Wohngelegenheit und musst damit der ARGE gegenüber begründen, warum du nun ausziehen musst (Trennung (^^) vom Freund, beengte Wohnverhältnisse), um nicht auf Zusatzkosten sitzen zu bleiben.
Allerdings wird dich die ARGE auffordern, dass du deinen Eltern gegenüber die gesetzlichen Unterhaltsansprüche, die ggf. noch bestehen, gelten machst (was aber nicht heißt, dass du zurück in deren Wohnung musst).
Einfach bei der ARGE vorsprechen, am Besten mit Zeugen, ggf. schriftlichen Antrag stellen und - falls sie sich pissig anstellen - Widerspruch einlegen und fachanwaltlichen Rat holen.

Warum gebt Ihr immer wieder falsche Antworten und macht so falsche Hoffnungen? :-(. Sie kann durchaus an die Eltern zurück verwiesen werden. Weigert sie sich, hätte sie maximal Anspruch auf den geminderten Regelsatz (287 €), nicht aber auf die Kosten für die Unterkunft. Die 287 € werden dann mit etwaigen Einnahmen wie Kindergeld usw. gegengerechnet.

@Hoppel1961

Einmal ausgezogen ist eine Zurückverweisen an die Eltern aus naheliegenden Gründen grundsätzlich unzumutbar.
Nicht nur, dass die Eltern gezwungen werden würden, ihre ggf. neu eingerichtete Wohnung und ihre Lebenssituation vollkommen zu ändern (was einen massiven, unangemessenen Eingriff in fundamentale (Grund)Rechte darstellte), auch gäbe es bspw. mit der vorhandenen Wohnungs-(Erst)Ausstattung des U25 große Probleme.
Es bleibt allerdings eine Einzelfallentscheidung, die in Ausnahmefällen - kein Grundsatz ohne Ausnahme - unter Würdigung konkreter Umstände eine Zurückverweisung möglich machte.

@VirtualSelf

das stimmt nicht virtual, praxis ist die zurückweisung an die elterliche wohnung. ihre fadenscheinigen begründungen sind uninteressant. der freund kann genauso die fahrkarte zahlen wenn es darum geht sich zu treffen. sorry aber es kann ein sehr steiniger weg werden ohne hoffnung auf irgendwas.

@jumba

Praxis ist es mitnichten, jedenfalls nicht in den ARGEN, die rechtlich relativ sauber arbeiten (wie Hamburg z.B.).
Du darfst mich übrigens gerne duzen ...

Sprich mit Deinem Sachbearbeiter...die Wohnung / Umzug mußt Du vorab sowieso beantragen... vielleicht ein WG_Zimmer, was größer ist & Du eher mit gleichaltrigen Menschen wohnst...

Eher nicht, weil bis zu deinem 25 Lebensjahr deine Eltern für dich sorgen müssen.

Ich finde es echt schade das ich eine normale Frage stelle und ich sone freche Antwort bekomme von jemanden ^^... naja schade aber danke an die anderen.

Hier gibt es einen Haufen selbsternannter Moralapostel.
Solltest du einfach ignorieren.