Bekomme ich eine Wohnung vom Amt bezahlt als alleinerziehende Mutter?

3 Antworten

Das Verhältnis zur meiner Mutter war noch nie das beste. Jetzt ist eigentlich nur die Frage, zahlt das Amt mir eine Wohnung und wo muss ich überhaupt hin? Das ganze ist natürlich nicht so einfach, da ich ohne Betreuung für meine Tochter nicht arbeiten kann. Bin um jede Auskunft dankbar

Die Auskunft wirst Du erhalten wenn Du zum Jobcenter gehst und einen Antrag stellst.

Es sind Einzelfallentscheiduzngen und daher kann Dir hier niemand etwas genaues sagen.

isomatte  15.07.2014, 07:41

Warum nicht ?

johnnymcmuff  15.07.2014, 11:12
@isomatte
Warum nicht ?

Weil wir nicht die Person sind, die das entscheidet.

Sie prüft den Einzelfall bzw. die Umstände und dann wird entweder dafür oder dagegen entschieden.

Du musst zum Jobcenter,da kannst du eigenen Wohnraum beantragen und eine ALG - 2 Leistung bekommen !

Die Betreuung deines Kindes kannst du bis zum 3 Lebensjahr selber übernehmen und musst der Arbeitsvermittlung des Jobcenters nicht zur Verfügung stehen,hast aber dennoch Anspruch auf Leistungen.

Die Wohnung dürfte für 2 Personen zwischen 60 qm - 65 qm haben,was diese in deiner Stadt kosten dürfte,damit sie vom Jobcenter als angemessen angesehen würde,kannst du nur genau beim zuständigen Jobcenter erfahren.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Euch steht dann zur Wohnung eine Erstausstattung zu,also alles Aufschreiben,was benötigt wird,dann bekommst du besuch,wenn du in der Wohnung angemeldet bist. Die Außendienstmitarbeiter des Jobcenters werden dann vor Ort deinen bzw.euren Bedarf ermittel,also schauen,was ihr tatsächlich noch braucht und ggf.Streichungen vornehmen.

Also vorher nichts aus eigener Tasche kaufen,das wird dann gestrichen und du bekommst das Geld nicht zurück.

Dazu kannst du dann noch einen Antrag auf ein zinsloses Darlehn für die Kaution der Wohnung beantragen,das wird dir aber dann in Raten von deinen laufenden Leistungen abgezogen.

Euer Bedarf wird wie folgt sein:

  • Regelsatz du 391 €
  • Alleinerziehenden Mehrbedarf 36 % deines Regelsatzes für ein Kind bis 7 Jahre,ca.140 €
  • Regelsatz Kind bis 5 Jahre derzeit 229 €
  • dazu dann die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ( KDU - Warmmiete ohne Kosten für den normalen Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden )

Davon wird dann das Kindergeld + Unterhalt / Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt,auf den Bedarf deines Kindes als eigenes Einkommen angerechnet und von den Leistungen abgezogen.

Der Bedarf deines Kindes ergibt sich aus dem Regelsatz 229 € + 50 % ( Kopfanteil ) der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Würde das Kind dann mehr Einkommen als Bedarf haben,würde der Überschuss seinem Kindergeld zugerechnet. Da es diesen Überschuss dann nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde,würde dieser dann auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen um diesen Betrag gekürzt.

Wenn du noch Elterngeld beziehst,welches aus keiner vorherigen Beschäftigung berechnet wurde,dann wird dir das bis auf 30 € Versicherungspauschale ebenfalls auf euren Bedarf angerechnet.

Das würde auch auf Betreuungsunterhalt zutreffen,den du beim Kindsvater geltend machen könntest,falls dieser nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch leistungsfähig sein würde. Dieser würde dir bei der Betreuung deines Kindes ( wenn du es selber machst ) bis zum 3 Lebensjahr zustehen.

Würde das Elterngeld aus vorheriger Beschäftigung berechnet und gezahlt,dann kannst du Freibeträge geltend machen,max.sind das 300 € pro Monat,wenn du das Elterngeld auf 12 Monate bekommen hättest bzw.dann 150 € Freibetrag,wenn es auf 24 Monate gezahlt würde.

Gehe zum Jobcenter hin und schildere deine Situation! Müsste klappen!! Wichtig ist das du den klar machst dass du auf kein Fall zu dein Eltern willst! Am besten sagen hab mich mit ihnen gestritten! Funktioniert sicher!

Pinklady95  14.07.2014, 21:24

Habe ich auch gemacht bin 18 und schwanger! Habe gesagt bin schwanger habe mich mi Eltern gestritten( war auch so) und brauche eine Unterkunft! Bin jetzt vorrübergehend bei einem Freund! Ich muss ein Mietangebot einer beliebigen Wohnung abgeben und die Rechnen das aus und muss dann warten ob die mit das bewilligen oder nicht! Dann kriegst du dein regelsatz für dich und Kind! Und da du das erste mal ausziehst eine Erstausstattung für Möbel und Kind. Viel glück

Melli1790 
Fragesteller
 14.07.2014, 21:50
@Pinklady95

Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort. Wie schnell sind die denn in der Regel mit der Bewilligung? Als Erstausstattung bräuchte ich nur noch eine Küche und Wohnzimmer. Schlafzimmer und Kinderzimmer sind vorhanden.

Pinklady95  14.07.2014, 22:21

Wenn du ein Eintrag suf normale Leistung für dich und Kind beantragst dauert das so 2-3 Wochen bis du Geld bekommst! Kriegst 1,5 tausend Euro! Kannst dir das davon ja Küche und Wohnzimmer kaufen! Ist zwar nicht viel aber immerhin!

Pinklady95  14.07.2014, 22:25

Kannst dich beim Caritas melden für z.b Waschmaschine! Die sind auch neu! Nur keine scheu! Muss keinen peinlich sein! Würde überall was abklappern diakonie und so! Kriegst da viel Hilfe auch gerade als Alleinerziehende! Sogar 41 Euro Zuschlag glaube ich

ezocan91  14.07.2014, 23:23

Eine frage hab eben alles mitgelesen und wenn man vom jobcenter eine wohnung bewilligt bekommen hat (in dem fall schwanger ist und bald das kind bekommt dann mit dem kind zusammen dort einziehen möchte) bekommt man denn dann auch wenn die wohnung nackt ist als erstaustattung eine küche ?? :/ Würde mich mal interessieren da meine freundin grade in so einer situation steckt und das gerne wissen möcht .. Und apropo , was bekommt man denn vom jobcenter als erstaustattung zugestellt? Geld oder möbel ? Und wenn möbel , welche genau ?

Würd mich freuen auf eure antwort

Pinklady95  15.07.2014, 05:29

Nein man kriegt schon das Geld! Wenn deine Freundin schwanger ist kann die sich ne Wohnung bis 384 warm nehmen in dem Fall schon 3,5 Raum! Die kriegt um die 1,5-2 tausend Euro und vier Monate vor Entbindung noch mal c.a 400 Euro vom Amt! In der zeit wo die schwanger ist kann die noch zusätzlich 66 Euro Leistung beantragen gilt ab der 13 Woche! Das mit der Küche hsb ich nicht richtig verstanden