Eltern rausgeschmissen was tun?

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Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig bis du 25 bist oder bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast. Wenn sie für dich keine Unterhaltsleistungen in Form von Wohnung und Nahrung mehr erbringen, müssen sie dir das Kindergeld überlassen. Du kannst selbst bei der Familienkasse die Überleitung des Kindergeldes an dich selbst beantragen. Geh mal zum Jugendamt, die helfen dir weiter, auch wenn du jetzt schon 18 bist.

BTW: Was hast du den ausgefressen, dass deine Eltern dermaßen sauer auf dich sind?

25er Grenze gibt's nicht.

Ich hab meine Meinung geäußert da mein Bruder mich permanent ärgert, mir den Tod wünscht und einfach nur terrorisiert. Das ist dann ausgeartet da ich es meinem Vater vorgeworfen habe da er ihn nicht erzieht und dann wurde er handgreiflich und es wurde nur rum geschrien und ich stand letzendlich vor der Tür.

Wenn Menschen bereits in der Familie nicht mehr miteinander auskommen

  • nicht mehr miteinander reden können
  • keine Kompromissbereitschaft besteht

dann wird von Menschen, die im Grunde

  • selbständig sein wollen
  • selbstbestimmt leben wollen
  • die Einmischung des Staates in ihr Privatleben ablehnen

sofort nach dem Staat gerufen um ihr (familiäre, emotionales Chaos) zu regeln bzw. zu finanzieren.

Widersprüche im Handeln.

Aber anstatt ihr Verhalten zu überprüfen und zu korrigieren werden Forderungen an den Staat gestellt.

Wenn ich Unteranspruch gegenüber meinen Eltern habe und in Anspruch nehme, dürfen Eltern durchaus auch Meinungen äußern ohne von ihren Kindern so behandelt zu werden, dass ihnen ausser Rausschmiss nicht viel übrig bleibt.

Ns.

ist der Name denn Programm ?

Woher ich das weiß:Hobby

Ok also da gibts einiges. Muss natürlich alles beantragt werden. Frag Google am besten nochmal zu den einzelnen Dingen oder informier dich direkt beim zuständigen Amt.

  • Azubis mit eigener Wohnung steht BAB (= Berufsausbildungsbeihilfe) zu = Wohngeld für Azubis (-> Agentur für Arbeit)
  • Azubis sind in der Regel unter der Einkommensgrenze für einen WBS (= Wohnberechtigungsschein) der zur Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung nötig ist (-> örtliche Baugenossenschaft, Rathaus, Stadtverwaltung oder ähnliches)
  • deine Eltern sind unterhaltspflichtig solange du Schüler/Student/Azubi und max 25 Jahre bist, das Kindergeld kann abgezweigt werden, heißt es wird an dich ausgezahlt, das muss aber extra von den Eltern(!) beantragt werden (-> Kindergeldkasse)

25er Grenze gibt's nicht.

Wieso muss es denn gleich eine eigene Wohnung sein? Such doch erst mal ein WG Zimmer. Das ist deutlich günstiger.

Ja, deine Eltern müssten dir das Kindergeld auszahlen. So lange du in der ersten Ausbildung bist, müssen dich deine Eltern finanzieren. Da springt der Staat nicht ein.

Das kannst du schlimmstenfalls einklagen.

Stimmt nicht

@Rheinflip

Hast du mehr zu bieten als einen markigen Spruch?

@Dackodil

"Da springt der Staat nicht ein.". Das ist so falsch

deine eltern sind verpflichtet bis zum ende deiner ausbildung für dich auf zu kommen. wenn sie dich rauswerfen, müssen sie dir unterhalt zahlen.