Ich habe für meine stiftochter beim Mietvertrag gebürgt

6 Antworten

Ja, aus dem Grund lässt der Vermieter ja jemanden bürgen, der für die Erfüllung der Verbindlichkeiten deiner Stieftochter einsteht.

Wie du an das Geld von diesem "Früchtchen" kommst, ist dein Problem, nicht das des Vermieters. Der macht die Ansprüche gegen dich als Bürgen geltend.

Oley76 
Fragesteller
 20.03.2015, 20:24

Hallo ! Ok. Ich danke dir erstmal ! Muss ich denn für alles bürgen , oder nur für die Miete für die ich auch unterschrieben habe ??

BrutalNormal  20.03.2015, 20:27
@Oley76

Eines vorweg: Ich weiß es nicht

Am besten mal anwaltlich beraten lassen und das Gespräch mit dem Vermieter suchen. 


Der Vermieter darf von einem Bürgen auch nur drei Nettokaltmieten fordern,das ist gesetzlich begrenzt,eine Ausnahme gibt es aber wenn der Bürge eine Bürgschaft selber angeboten hat,dann kann der Vermieter mehr fordern.

Genau deswegen wollte der Vermieter die Bürgschaft ja haben.

Natürlich haftest du.

Bezahlen- Rechnung weiterleiten- bei nicht Begleichung - Mahnbescheid. Sie bekommt doch genug Geld vom Vater und kann bestimmt auch Arbeiten.

 Muss ich auch für den Zustand der Wohnung haften ? 

Ja, wenn der Mieter nicht auffindfbar, zahlungsunfähig ist oder den Schaden an der Mietsache einfach nicht bezahlt, wird der Bürge in die Pflicht genommen.

Und , muss ich für die mietbürgschaft aufkommen auch wenn die kleine absichtlich keine Miete bezahlt hat ! 

Natürlich.

Darum sollte man sich immer gut überlegen ob man für Jemandem bürgt.

Hallo ! Ok. Ich danke dir erstmal ! Muss ich denn für alles bürgen , oder nur für die Miete für die ich auch unterschrieben habe ??

Für alles was die Mietsache betrifft.

Hier mal ein paar Infos:

https://kautionsfrei.de/mietb%C3%BCrgschaft

MfG

Johnny