ALG II : Mit Vater meines Kindes zusammenziehen?

5 Antworten

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Als Familie habt ihr einen Anspruch auf gemeinsames Wohnen; das heißt, das Jobcenter wird - unabhängig davon, ob ihr u25 seid - einem Zusammenzug und damit einem Umzug zustimmen müssen und die notwendigen Kosten zu tragen haben.

Bzgl. der Wohnungsgröße: auch wenn ihr bei einer Neuanmietung zu dritt Anspruch auf um die 70 - 75 m² haben werdet, bedeutet es nicht automatisch, dass 55m² unzumutbar beengt sind. Hier hilft nur: nachfragen und ggf. Rechtsbeistand suchen, falls das Jobcenter die 55m² für hinreichend hält.

Dann bring deinen Freund dazu zu arbeiten, dann braucht ihr niemanden zu fragen, ob ihr zusammenziehen dürft oder nicht! Er soll Verantwortung übernehmen!

er arbeitet als zeitarbeiter und nächstes jahr fängt er ausbildung an

@PumaGirL93

er schuftet sich seit fast 2 jahren schon durch zeitarbeit....

also man muss ja nicht gleich vorurteilen!

und warum soll überhaupt (nur) ER verantwortung übernehmenP PumaGirl könnte sich ja auch um arbeit bemühen.

@kit77

ich bin noch schülerin also geht das schlecht... mache noch 2 jahre schule

Ruf RTL an, die Unterstützen dich auf deinem Weg zur Informationsbeschaffung im örtlichen Arbeitsamt. Bekommst sogar noch eine Gage von 500€! Na wenn das nichts ist!

^^

hallo, sicher darf dein freund zu dir ziehen, er muss dann aber mit in deine bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden, das heisst du musst zum amt u allles f ihn einreichen, kopie ausweis, krankenkassenkarte, sozialversicherungsausweis, evtl einkommensnachweise u wenn vorhanden angabe der kontonummer u dann von dem konto die lückenlose kontoauszüge der letzten 3 monate.

wegen einer neuen wohnung informiere dich erst beim amt o hier im netz über die bemessungsgrenze f einen 3-personenhaushalt in deiner region, dann beim amt vorsprechen u eine genehmigung einholen dass ihr eine größere wohnung anmieten dürft u dann m einem konreten wohnungsangebot dort vorsprechen. BITTE den mietvertrag erst unterschreiben wenn das amt grünes licht gegeben hat, sonst wird keine kaution, umzugskosten u folgekosten (nachzahlung aus nebenkostenabrechnungen, mieterhöhungen) übernommen. und bedenke, dass die kaution mit 10% deiner regelleistung monatlich aufgerechnet wird.

viel erfolg u lg

Klar kannst du mit ihm in eine neue Wohnung zusammen ziehen. Du musst das nur sehr schhnell bei der Arge melden. Dein Freund muss dann glaub ich alle Einkommensnachweise einreichen, damit dein Alg 2 neu berechnet werden kann. Zwecks Wohnungsgröße bzw. Miete könntest du dich bei der Arge oder Google mal schlau machen. Da gibt es bestimmte "Listen", wie viel qm für wieviel Personen in welcher Miethöhe bestimmt sind. Aber bitte beachte, erst den Umzug melden, bevor ihr einen Mietvertrag unterschreibt und in die Wohnung einzieht. Da der Umzug nähmlich erst von der Arge überprüft werden muss, ob das auch so geht. Wenn ihr das nicht macht, bekommst du die neue Miete nicht bezahlt und ihr müsst selber drauf zahlen. So war es leider bei mir (sonst wäre die Wohung schon weg gewesen). Naja. Erkundige dich richti und dann wünsche ich dir viel Glück und Erfolg ;-)

ich weiß das man mit 3 pers. 75qm² haben darf. aber ich hab gelesen, dass wenn es keine schweren gründe gibt.. die arge es nicht zustimmt bzw ablehnen

aber ich werde mich dann wohl mal bei der argo direkt informieren müssen

danke ;)

@PumaGirL93

arge* nicht argo tippfehler

wird diese regelung, dass man erst ab 25 anrecht auf eine eigene wohnung hat, für beide elternteile außer kraft gesetzt?

@kit77

das weiß ich nicht also bei uns ist das so... ich hab eigene wohnung da ich im heim aufgewachsen bin. und mein freund wurde von seiner mutter rausgeschmissen und hat dadurch schon ne zustimmung für sich eine eigene wohnung....