Zahlt das Amt die gasnachzahlung bei hartz 4?

4 Antworten

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Die Nachzahlung muss abzüglich des Warmwasseranteils bis 31.12.2010, ab 01.01.2011 mit Warmwasser übernommen werden. Der WW-Anteil wird nicht mehr abgezogen.

Evtl. wirst Du aufgefordert, den Verbrauch zu senken. Erst dann kann zukünftig weniger gezahlt werden.

das hört sich super an...woher weißt du das mit dem ww anteil?

@totallyVerhext

Ich muss das jeden Tag bearbeiten, bin Fachassistentin im Jobcenter.

Wenn du das Gas für die Heizung verbraucht hast, muss es das Amt erst einmal übernehmen, ebenso für das Warmwasser seit dem 01.01.2011. Für die Zeit zuvor wird ein Warmwasseranteil herausgerechnet (es dürfen aber nicht mehr als 6,12 € im Monat sein). Desweiteren kochst du sicher auch mit Gas, dieser Anteil darf ebenfalls herausgerechnet werden.

Beantrage also die Übernahme der Betriebskostennachzahlung sowie die Übernahme der neuen Warmmiete (dafür gibt es extra Formulare). Sofern sie innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegt, muss sie übernommen werden.

Die Nachzahlung musst du der Arge vorlegen. Ein bestimmter Anteil wird dir erstattet werden.

hört sich schon mal gut an...aber 20.000 kwh ist ja soooo viel...normalerweise sind es nur 5.000 laut gasvergleichsrechner...können die dann auch sagen "selber schuld das du soviel verbrauchst, wir zahlen nicht" ?

Komplett bestimmt nicht ,aber anteilmäßig !