Zählerausbau trotz Abschlagszahlungen an die Stadtwerke?
Moin! Ich fange mal von vorn an:
Ich wohne in Hannover und hatte vor ca. 4-6 Wochen von den Stadtwerken und vom Amtsgericht einen Brief erhalten das ich dieses Jahr keine Abschläge gezahlt hätte und mir mein Zähler deswegen ausgebaut wird, wenn ich die Zahlung nicht nachhole.
Ich gehe also bei und rufe bei den Stadtwerken an, denn ich war dieses Jahr ein halbes Jahr arbeitslos und mir wurde auf meinen Wunsch die Abschläge vom Amt an die Stadtwerke überwiesen. Der Mitarbeiter bei den Stadtwerken meinte dann, dass das Arbeitsamt die Beträge an meine alte Kundennummer überwiesen hat und "zog" sie auf mein aktuelles Konto rüber.
Jetzt bekomme ich auf einmal vor 4 Tagen einen Brief vom Gerichtsvollzieher, dass er den Auftrag hat, mir den Gas- und Stromzähler auszubauen.
Meine Frage: Kann ich da irgendwie gerichtlich gegen vorgehen? Oder könnte man hinterher gegen die Stadtwerke klagen, dass sie mir den Zähler kostenlos wieder einbauen? Weil aufgrund dessen das sie meine Abschläge ja haben, dürfte der Zählerausbau eigentlich nicht rechtens sein.
Ich bitte um schnelle Antwort, meine Freundin wohnt nämlich derzeit mit Ihrem Kind bei mir und ich muss die Sache mit dem Zähler so schnell wie möglich hinter mir bringen, damit wir nicht den ganzen Winter ohne Strom und Heizung zuhause sitzen.
5 Antworten
Mach einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher aus. Besuch ihn in seinem Büro. Von dort aus könnt ihr zusammen bei den Stadtwerken anrufen. Der GV kann sich so persönlich über die Nichtigkeit des Ausbaus informieren. Mal nebenbei, ich denke nicht das der GV den Zähler persönlich ausbaut. Das darf der schon aus Versicherungstechnischen Gründen nicht. Da wird wohl jemand von den Stadtwerken dabei sein. Der kann ja auch in der Zentrale anrufen und noch einmal nachfragen.
ich vermute mal der GV hat die info bekommen bevor du das klären konntest. jedenfalls musst du sswm mit dem GV kontakt aufnehmen. ist der Gaszähler erst einmal weg wirds teuer. dann muss vor der widerinbetriebnahme die leitung abgedrückt werden. kostet je nach installateur und laune schon mal nen hunderter...
lg, anna
Hingehen und klären, nicht klagen wollen. Alle Unterlagen mitnehmen. Wenn du 3 Monate nicht zahlst haben sie das Recht die Lieferung einzustellen.
auch eine e-mail und telefonate kommt bei der stadtwerke an, nur daran kannst du dich schnellstens wende/halten, außerdem, liegt kein interesse vor wer in der wohnung wohnt (-freundin mit kind)
Hallo,
Du solltest Dich umgehend an den Gerichtvollzieher und das Amtsgericht wenden.
Wenn ein Kind im Haushalt lebt, liegt ein Härtefall vor, dann kann eine gerichtliche Verfügung erwirkt werden, die die Sperre verhindert.
Sind die Freundin und das Kind bei Dir angemeldet?
Holt das sonst umgehend nach!
Evtl. kannst Du beim Amtsgericht Prozesskostenbeihilfe beantragen, so dass die Verfügung Dich nichts kostet.
Lasse Dir vom Amt schriftlich bestätigen, dass das Amt die Abschläge übernommen hat.
Super Vergleich! :s
Bei Kindern wird eine Stromsperre als Härtefall gewertet, oder sollen z.B. Kleinkinder kalten brei oder mit kaltem Wasser angerührtes Milchpulver trinken?
Dann geht es um das Wohlergehen des Kindes!
an der tankstelle gibts auch keinen härtefall,nur zahlen oder nichts