Zahle ich als Freiberufler mehr Steuern wie wenn ich angestellt bin?

3 Antworten

Bei der Einkommensteuer wird das zu versteuernde Einkommen herangezogen um die Einkommensteuerlast zu ermitteln.

Es spielt dabei keine Rolle über welche der 7 Einkunftsarten das Einkommen erzielt wird (Ausnahme: Kapitalanlagen).

Umsatzsteuerrechtlich stellt sich die Frage ob Kleinunternehmer oder nicht, das hängt u.a. von deinem Klientel ab (gewerblich oder privat).

Tennistrainer ist eine gewerbliche Tätigkeit, womit rein theoretisch auch Gewerbesteuer anfallen könnte, wenn der Gewerbeertrag 24.500,- � pro Jahr übersteigt.

Die Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer bleiben bei gleichem Einkommen gleich, die Sozialversicherungen zahlst Du komplett, d.h. mit Arbeitgeberanteil. An der Stelle könnte es also teurer werden. Aber da gibt es Ausweichmöglichkeiten, über die Du Dich aber intensiv beraten lassen solltest.

Wenn Du es schaffst, "Deine Tennistrainerin" (als das, was Du machst) als künstlerische Arbeit durchzusetzen, hast Du noch ein paar Vorteile, ich weiß nur nicht genau ob bei den Steuern oder den Versicherungen. Haben zwei Bekannte von mir im IT-Bereich geschafft.

Der Vorteil bei der Selbständigkeit ist allerdings der, dass Du einige Dinge als Betriebsausgaben vorher abziehen kannst wie zum Beispiel Arbeitsmaterial, also Bälle, Schläger, Platzmiete, möglicherweise auch Kleidung und Reinigung. Ein guter Steuerberater kann Dir da beim "modellieren" helfen.

kevin1905  13.01.2015, 02:03

Sozialversicherungen zahlst Du komplett

Selbständige sind mit ganz wenigen Ausnahmen nicht versicherungspflichtig in der Sozialversicherung. Die Altersvorsorge kann komplett privat aufgebaut werden und bei der Kranken- und Pflegeversicherung herrscht freie Systemwahl (GKV oder PKV).

Wenn Du es schaffst, "Deine Tennistrainerin" (als das, was Du machst) als künstlerische Arbeit durchzusetzen, hast Du noch ein paar Vorteile

Tennistrainer ist kein freier Beruf, es ist ein Gewerbe.

Man zahlt deutlich weniger Steuer, weil man die Kosten selbst bezahlen muss und daher als Betriebsausgaben absetzen kann. Nicht vergessen: Die Kosten, die der Chef zahlt, muss man jetzt selbst zahlen.