Gewerbe, Freiberufler, Steuernummer

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Ihr habt eine gemeinsame Steuernummer mit der Anschrift: Herrn und Frau ..." Unter dieser Steuernummer wird auch Deine Nebenberufliche Tätigkeit erfasst. Wenn die Ehefrau ebenfalls gewerblich tätig werden will, erhält sie eine Extra- Steuernummer (Frau...). Das hat auch den Sinn, dass unter einer Steuernummer nicht Umsatzsteuererklärungen von 2 Personen abgegeben werden können.

Deine Frau wird unter Ihrer Steuernummer die Gewinnermittlung machen. Unter der gemeinsamen Steuererklärung wird dieses Ergebnis in die "Anlage G" unter Ehefrau eingetragen mit dem Hinweis auf die Steuernummer der Ehefrau. Das ändert nichts an der Möglichkeit, Zusammen- oder Einzelveranlagung zu wählen.

Herzlichen Dank, das hilft mir weiter.

@Heiko1979

Danke für den Stern Helmuthk

Das passiert alles auf die gleiche Steuernummer.

Nein!

Unser Finanzamt würde dann für das zweite Gewerbe eine separate Steuernummer erteilen.

EÜR, Anlage G und Umsatzsteuererklärung für das zweite Gewerbe laufen dann mit der zweiten Nummer. Bei der Einkommensteuer kann aber trotzdem weiter gemeinsam veranlagt werden.


Übrigens kann ein Ehepaar jedes Jahr neu entscheiden, ob es gemeinsam oder getrennt veranlagt werden will. Letzteres kann sich lohnen, wenn bei EInem der Beiden viel Krankengeld oder ALG1 im Spiel ist.