Webdesign - Freiberufler oder Gewerbe?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Webdesigner sind keine Freiberufler!
  • Webdesigner sind Umsatzsteuerpflichtig!
  • Webdesign ist nach §14 der GewO Anmeldungspflichtig.
  • Anmeldung beim Ordnungs- oder Gewerbeamt

Ganz wichtig.

Wenn Du nach Anmeldung beim Ordnungs- oder Gewerbeamt die Unterlangen vom Finanzamt bekommst, geh damit zum Steuerberater. Der Steuerberater soll ...

  • das ganze zuerst einmal als Kleingewerbe (bis 17.500€ pro Jahr) anmelden
  • Die Buchhaltung auf IST Buchhaltung beantragen.

Der Vorteil der Istbuchhaltung:

Du brauchst die dem Kunden in Rechnung gestellten 19% MwSt (Umsatzsteuer) erst nach Erhalt vom Kunden an das Finanzamt zahlen.

Das heißt, wenn der Kunde deine Rechnung mal nicht zahlt, kann sich das FA mit der Beiholung der Steuer rumärgern.

Wenn ich Dir noch behilflich sein kann, melde dich einfach.

Mail: jakob.diener@jakob-diener.de

Falls Du mit meiner Antwort zufrieden bist, wäre ich über beste Antwort erfreut

Freiberufler oder Gewerbe richtet sich nach Art der Tätigkeit. Da es hier nicht nur um Künstlerisches oder Beratung geht, ist der Bereich der freiberuflichen Tätigkeit verlassen, und es wird zum Gewerbe.

Also: Anmeldung beim Gewerbeamt (Stadtverwaltung).

Steuerlich wird (bis auf Gewerbesteuer) beides gleich behandelt.

Lesestoff: http://klicktipps.de/gewerbe das ersetzt aber keine Gründerberatung oder Gründerkurs z. B. bei der IHK.

Ich habe noch nie solch geballten Quatsch gelesen wie hier. Gleich der erste Beitrag: Erst die Kleinunternehmerregelung beantragen und sogleich IST-Versteuerung. Wenn ich Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG bin, habe ich mit Umsatzsteuer eh nichts am Hut. Dass nur bestimmte Berufsgruppen Freiberufler sein können, ist ebenfalls Blödsinn. Einfach mal in den § 18 EStG reinschauen ... Abs. 1 Punkt 1 Satz 2! Man unterscheidet hiernach Katalogberufe (... das sind die "bestimmten" Berufe), Tätigkeitsberufe (künstlerisch, unterrichtend, schriftstellerisch) oder ähnlich Berufe. Der Gesetzgeber hat wegen dem Entstehen neuer Berufsfelder bewußt weiten Raum gelassen. Ein Studium ist nicht zwingend. Es soll Leute geben, die malen super ohne Studium, schreiben genial ohne Studium ... etc.

Die Gewerbeämter haben in diesen Punkten leider auch nicht den Durchblick, da sie sich mit Bundesgesetzen nicht so gut auskennen (EStG). Die schauen eh nur auf die potentielle Gewerbesteuer. Mein Tipp: Offen und ehrlich den steuerlichen Erfassungsbogen beim Finanzamt abgeben - dort wird man hinsichtlich der Einkünfte eingeschätzt und eingestuft ... Punkt.

Freiberufler kann man nur in bestimmten Berufsgruppen werden. Dazu gehören z.B. Künstler, Ärzte und Heilpraktiker (bei der genauen Auflistung hilft Google dir sicher weiter). Wenn Webdesign also der "Künstlergruppe" zuzuordnen wäre, könnte es gehen. Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt.

Auch als Freiberufler muss man selbstverständlich Steuern zahlen. Die Höhe hängt dabei wie überall vom erzielten Einkommen ab UND, anders als bei Angestelltenverhältnissen, hast du keinen automatischen Abzug sondern musst mitrechnen was das Finanzamt fordern wird und das Geld entsprechend beiseite legen.

Um Sozialversicherungen musst du dich natürlich auch selbsttätig kümmern.

Freiberufler wirst du (wenn du zu den möglichen Berufsgruppen zählst), indem du deine Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmeldest. Ob es weiterer Anmeldungen bedarf hängt vom Beruf ab (Ärzte, Anwälte ect. brauchen da natürlich noch den Segen eigener Kammern bzw. Ämter).

Fast perfekt erklärt, nur sollte man zwecks Beurteilung, ob Webdesign als Gewerbe oder Freier Beruf gilt, nicht das Finanzamt fragen, sondern das Gewerbeamt ! Denn wenn das Gewerbeamt anderer Ansicht ist, bekommst du von dort den Bußgeldbescheid. Dann ist es völlig wurst, was das Finanazamt gesagt hat....

PS: In der Regel wird Webdesign als Gewerbe angesehen, weil es mehr Dienstleistung als Kunst ist.

Wie jakynrw bereits richtiggestellt hat ist der Beruf Webdesigner kein Freiberuf sondern Gewerbepflichtig.

Ich jedoch würde dir dazu raten als erstes das ganze als Kleinunternehmen anzumelden (dazu benötigt man keinen Steuerberater ;) ) und anschließend die USt-Befreiung zu beantragen, damit ersparst du dir die USt-Erklärung.