Zählt Wohnrecht von Vater als Eigennutzung (Spekulationssteuer)?

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Das Wohnungsrecht erfüllt nicht den Tatbestand eines Wirtschaftsgutes im Sinne des § 23 (1) Nr. 1 EStG. Wenn wir über das Wohnungsrecht als beschränkt persönliche Dienstbarkeit sprechen, kann das so nicht einfach entgeltlich veräußert werden. Somit würde diese Art von Besteuerung eh wegfallen.

Edit: Wenn wir über das Dauerwohnrecht sprechen (das ist veräußerbar), dann würde aber nach der Rechtsprechung wie oben gesagt kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 (1) Nr. 1 EStG vorliegen.