Wohnrecht a. Lebenszeit, Steuerlich absetzbar?

2 Antworten

Das haus ist nicht vermietet. die dauernde Last wurde beretis über die Minderugn des Kaufpreises geregelt. Da sie keine weiteren Einnahmen aus der Immobilie haben, können Sie auch steuerlich nichts dagegensetzen! Übrigens Nießbrauchrechte sind häufig der klassische Garant für ein langes Leben; das lehrt die Erfahrung!

Kaiser77 
Fragesteller
 16.08.2011, 16:50

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. der einsitz an sich ist kein Problem, dadurch war es günstig und wir wohnen auch schon länger mit dem Mann zusammen. Das passt schon ganz gut. Der arme hatte ein Monat nachdem wir das Haus übernommen hattenn plötzlich Krebs, mal schauen was daraus wird.

schelm1  16.08.2011, 17:52
@Kaiser77

Das Zellwachstum im Alter findet so gut wie nocht mehr statt! Das gilt natürlich auch für Krebszellen. Bei jüngeren Leuten hingegen kann dies relativ schnell vonstatten gehen!

"Nicht, dass der Opa noch mit Ihrem Knochen nach den Walnüssen wirft!?!"

Glauben Sie mal ruhig an die beweisene funktion des Nießbrauchs!

schelm1  16.08.2011, 17:52
@Kaiser77

Das Zellwachstum im Alter findet so gut wie nocht mehr statt! Das gilt natürlich auch für Krebszellen. Bei jüngeren Leuten hingegen kann dies relativ schnell vonstatten gehen!

"Nicht, dass der Opa noch mit Ihrem Knochen nach den Walnüssen wirft!?!"

Glauben Sie mal ruhig an die erwiesene Funktion des Nießbrauchs!

das ist weder Vermietung noch selbst genutzt. Bei Vermietung wäre sogar die Miete zu versteuern, aber so kannst Du auch nichts absetzen. Nur bei Vermietung wären offene Kreditezinsen und Modernisierungsmaßnahmen absetzbar. Du kannst allenfalls versuchen den alten Herrn zu überzeugen, die Kosten erwaig erforderlicher Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung) selbst zu tragen.