Spekulationsteuer auf überlassenes Grundstück (vorgezogenes Erbe)

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Wenn du das Grundstück unentgeltlich erworben hast, wird dir die Besitzzeit der Eltern zugerechnet. Wenn und soweit du eine Gegenleistung erbracht hast, teilt das Finanzamt auf in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil. Hast du z.B. einen "Freundschaftspreis" von 50 % des Werts bezahlt, ist der halbe Erlös steuerfrei, die andere Hälfte ist zu versteuern.

Warum willst du es gerade jetzt verkaufen? In zeiten wo geld so unsicher wie nie zuvor ist und man eigentlich immer eine alternative zu geld haben sollte. Ein grundstück ist doch gerade zu perfekt. Der wert wird kontinuierlich steigen und du hast rein theoretisch immer einen "notgroschen". Ich würde das grundstück nur dann verkaufen , wenn ich in einer sehr schlechten finanzielllen lage stecke und das komplette geld dringend brauch (z.B. für eine große anschaffung)

Entscheidend ist das Datum des Besitzerwechsels. Damit gilt die Spekulationssteuer!

Helmuthk  24.09.2011, 11:37

Nein, bei einer Schenkung gilt das Datum als Anschaffungsdatum, an dem die Schenkgeber, also die Eltern, das Grundstück erworben hatten. Das Datum der Schenkung ist völlig uninteressant.

"Wer ein Grundstück geschenkt bekommt oder es erbt, darf sich doppelt freuen. Die Spekulationsfrist begann mit dem Erwerb durch den Schenker oder Erblasser. Haben die Eltern das Haus in den sechziger Jahren gebaut oder gekauft, ist die Spekulationsfrist längst kein Thema mehr. Die Immobilie kann sofort veräußert werden, es fällt kein Spekulationsgewinn an. "
http://www.ascado.de/finanzieren/investment/spekulation.asp

Sieht also gut für Dich aus.