Mehrfamilienhaus aufteilen nach 10 Jahren?

1 Antwort

Ab dem dritten Verkauf wird´s gewerblich!

Den zum Zeitpunkt der Eigentumswohnungsbildung vorhandenen Mietern steht aufgrund der Umwandlung in Wohnungseigentum eine Kündigungssperrfrist, je nach Kommune, bis zu 8 Jahren und gesetzlich ein Vorkaufsrecht zu.

Danke, das mit den Mietern ist kein Problem. Die Mietverträge sind, zumindest bei zwei von vieren zeitlich befristet. Und es kann sein , dass der eine oder andere Mieter innerhalb der nächsten 2,5jahren sozusagen freiwillig aussieht wegen privaten und/oder beruflichen Gründen..

Wichtig war mir nur die steuerliche Geschichte da nach 10 Jahren der bzw die Verkäufe ja steuerlich gesehen frei sein sollten

@alsadr

Nun nehmen Sie mal die Kündigungssperrfrist und das gesetzlich für Bestandsmieter entstehende Vorkaufsrecht nicht auf die leichte Schulter!

Da gibt es eine Menge Cleverle, die das ausnutzen.

Gegen sich daraus ergebende Probleme und zeitlichen Verzögereungen nehmen sich ihrer Steuergedanken winzig aus.

Ich schreibe Ihnen aus persönlicher Erfahrung auf Käuferseite solcher Wohnungen.