Zählt ein Familienangehöriger als Zeuge?
Angenommen zwei Autos streifen sich auf einer Straße mit dem Spiegel. Bei beiden Fahrzeugen geht dieser dadurch kaputt. In einem Auto hat nur der Fahrer gesessen, in dem anderen neben der Fahrerin auch die Schwester der Unfallbeteiligten. Wie sieht es aus, wenn beide Parteien darauf pochen, dass die andere Partei schuld ist. Steht dann Aussage gegen Aussage oder bekommt die eine Partei recht, da noch jemand anderes im Auto saß?
8 Antworten
Frau, Schwester, Bruder , Mutter usw können als Zeuge bei der Polizei und der Versicherung aufgenommen werden. Das Unten genannte Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich auf Zeugen die keine Angaben machen wollen und in enger Verwandschaft zu dem Fahrer stehen. Du gehst aber davon aus, daß die Zeugen eine Aussage abgeben möchten, somit greift das Zeugnisverw. nicht. Wenn ein Gutachter aber kein richtigen Unfallverursacher benennen kann, kommt es zu einer " Aussage gegen Aussage ".
Wenn der Gutachter keine eindeutige Schuld ermitteln kann, die Polizei keine Unfallspuren zuordnen kann, kommt es auf die Zeugen an und deren Glaubwürdigkeit. Dies kommt aber sehr selten vor. Sehr selten könnten beide auf ihre eigenen Kosten hängen bleiben ( Aussage gegen Aussage ) Ich war Beifahrer bei meinem Freund, uns kam ein anderes Auto auf einer sehr engen Landstr. entgegen. Mein Freund fuhr auf das Sandbankett, das der andere PKW jedoch nicht. Beide Fahreraußenspiegel prallten gegeneinander. Der Gegner hatte seine Frau als Beifahrerin. Unfallursache nicht ermittelbar, Aussage gegen Aus.. so hatte jeder seinen eigenen Schaden zu tragen.
das deutsche system ist scheiße, 2v1 und die 2 leute gewinnen, traurig aber war, theoretisch könntes du irgendwo, wo sonst niemand ist, nur eine weitere person im auto hinter dir sitzt, du schnell bremsen, sodass er dir reinfährt,und (falls du einen beifahrer hast und er nicht) darauf bestehen, dass er aufgefahren sei, und rehct bekommen, abnormal, aber leider tatsache. naja, viel glück mfg leon ;)
Die Bewertung von Zeugenaussagen hängt von der Glaubwürdigkeit und nicht von der Arithmetik ab.
Ich denke nicht... Mir wurde die Zeugenaussage bei Körperverletzung verweigert, obwohl ich nicht mal mit dem Angeklagten verwandt war sondern nur mit ihm in einem Haus wohnte, und wohl "familiäres zusammenleben" stattfand -.-
Auch ein Familienangehöriger ist verpflichtet, als Zeuge die Wahrheit zu sagen. Deshalb wird diese Aussage sicher entsprechend gewürdigt. Es sei denn, aufgrund des Sachverhaltes wäre zu vermuten, dass der Angehörige als Zeuge bewusst die Unwahrheit sagt.
Und wie wird dann entschieden, wer Recht hat? Das geht ja gar nicht!