Unfallschaden - Beide Parteien bei der HUK - Schuldfrage
Hallo zusammen, auf einer Tankstelle hatte ich vor kurzem ein kleinen Unfall. Ich bin von der Tanstelle weggefahren, um an die andere Zapfsäule zu gelangen. Nach dem mein Auto stand und ich es nur noch Rückwärts bewegen wollte, rollte schon der VW und stoppt. Und sah, dass ich nun vor hatte Rückwärts zu fahren, gerade aus rückwärts zur Zapfsäule. Während ich den Rückwärts Gang einlegte und nach hinten schaute, ist mir der VW-Fahrer vorne rechts reingefahren und hat mein Auto geschliffen. Polizei hatte den VW Fahrer die Schuld gegeben und ihm auf das Verwarnungsgeld aufgeschrieben und dazu hatte ich eine Zeugin (Arbeitskollegin) die den Unfall beobachtet hatte. Der VW Fahrer ist plötzlich auf mein Auto zu gefahren, als ob er von der Kupplung gekommen sei. Nun sagt die Versicherung (beide haben die selbe bei der HUK) es wäre eine 50/50 Sache. Hier ist eine Stimmen Verteilung von 3:1. Was tun? Da der VW Fahrer der Meinung ist, dass ich ihm reingefahren bin, trotz keiner Beulen und einem durchgezogen Lackschaden, welcher auch dafür spricht, dass er entlang geschliffen ist, möchte die Versicherung eine 50/50 Sache draus machen. Was tun???
6 Antworten
Der Beitrag ist leider etwas alt, aber der Zusatz muss noch rein. Ich arbeite selbst bei einem der größten Versicherer Deutschlands und die KFZ Haftpflicht ist eine PFLICHTVERSICHERUNG in Deutschland.
Es wird nach gesetzlicher Verschuldungslage reguliert. Und das so gut wie immer mit einer Teilschuld!!!! zB beide Parteien 50/50 oder 70/30.
Alleine ein Auto im Straßenverkehr stehen zu lassen oder zu bewegen, gibt dir durch die allgemeine Gefährdungshaftung eine Teilschuld!!!!
Daher sollte man auch niemals im Kreuzungsbereich parken.
Hier ist eine Stimmen Verteilung von 3:1. Was tun?
Die Schuldfrage wird nicht nach der Stimmenverteilung geklärt, sondern nach dem Sachverhalt.
Offenbar ist die Sachlage strittig. Ein Sachverhalt ist immer dann eindeutig geklärt, wenn ein Gericht ihn rechtskräftig festgestellt hat.
Der HUK kann es doch ohnehin gleichgültig sein. Sie muß den Schaden sowieso bezahlen, da ihr beide dort versichert seid.
Worum geht es dir? Um den Schadenfreiheitsrabatt?
Der HUK kann es doch ohnehin gleichgültig sein
Das ist ihr gar nicht gleichgültig! Sie rechnet viel weiter!
Das verstehe ich nicht. Kannst du es mir bitte beantworten?
Bei der Schuldverteilung 50 : 50 sind zwei halbe Schäden zu zahlen. Im Gegenzug werden aber auch zwei Verträge in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft. Jetzt steht die Rechnung an, wie hoch zwei halbe Schäden sind und wie groß die Mehreinnahmen der nächsten Jahre / Jahrzehnte aus zwei Höherstufungen sind.
Vielen Dank. Jetzt verstehe ich die Versicherung. :-)
Ihr seid beide beim MARKTFÜHRER versichert - Andere sagen auch beim Versicherer mit der katastrophalsten Schadenregulierung Deutschlands!
Nun wirst du einen Anwalt einschalten müssen, wie die meisten HUK-Opfer...!
... und den Anspruch erstmal gerichtsfest belegen. Ist doch ganz einfach, zumal doch Zeugen auf Deiner Seite sind, oder? ... ich habe einmal einen aus der Chefetage von der Allianz als Verursacher, nach einem Jahr war das Verfahren abgeschlossen, 100 % für mich: Soviel zum Thema wer führt!
Gibt es auch nur eine (zumindest halbwegs) seriöse Studie, die dieses Gerücht belegt? In meinen Augen ist das ein typisches Argument frustrierter Versicherungsvertreter die immer wieder Kunden an die HUK verlieren. Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren...
Das katastrophale Regulierungsverhalten der HUK ist hinlänglich bekannt, da braucht es keine Studien. Es genügt, sich einmal die Klagequoten anzusehen...
Gerichtsurteile findet man für jede Versicherung. Sinnvoller wären hier Prozessquotenvergleiche...
Genau danach hab ich ja gefragt!
möchte die Versicherung eine 50/50 Sache draus machen.
Dann hilft dir jetzt nur noch eins, die Sache umgehend an eine guten Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben. Nur ein Gericht kann die Schuldfrage endgültig entscheiden, alles andere ist eine gütliche Einigung. Vorteilhaft wäre es jetzt, wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast - die das Kostenrisiko trägt. Sollte dieser Vertrag bei der gleichen Versicherung sein, so hätte sich diese damit ein großes "Eigentor" geschossen. Aufgrund deiner Zeugin sehe ich deine Chancen, wenn deine Schilderung korrekt ist und auch bei einer Unfallrekonstruktion bestand hat sehr gut.
Wenn dieser Fall abgeschlossen ist, würde ich mir an deiner Stelle einmal Gedanken darüber machen, ob ich bei so einer Versicherung dann richtig aufgehoben bin.
Mach dir mal Gedanken, welche Vorteile die 50 . 50 Regelung für die Versicherung hat.
Hier wurde nach reguliert und der ganze Schaden wurde nun doch übernommen. Hier hat die Versicherung nun doch es eingestanden. Danke für die Hilfe
Aber wenn die Zeugin bestätigt, dass er plötzlich und ruckartig auf mein stehendes Auto gefahren ist, ist die Sachlage doch klar?