Anderen Fahrer im Anhörungsbogen angeben?

7 Antworten

Das ist straffrei.

I. Strafvereitelung scheidet aus, da eine OWi nach dem StVG keine rechtswidrige Tat i.S.d. § 11 StGB ist.

II. Die Aussagedelikte scheitern, weil die Bußgeldstelle keine zur eidlichen Vernehmung berechtigten Stelle ist.

III. Falsche Verdächtigung scheitert, weil du dich selbst und nicht einen anderen verdächtigst.

IV. Die Fahrerin macht sich auch nicht wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft strafbar, da insofern nicht im Wege einer normativen Tatherrschaft auf eine tatsächliche Beherrschung des Werkzeugs verzichtet werden kann (Vgl. OLG Stuttgart, 07.04.2017 - 1 Ws 42/17).

Wenn die Person in der Probezeit so schnell Unterwegs ist, dann gehört ihr meiner Meinung nach auch nicht die Busse und die Konsequenzen erspart.

Autofahren ist mit Verantwortung gekoppelt. Wenn du die Person jetzt in Schutz nimmst, dann lernt die Person absolut nichts daraus und wird auch nicht verantwortungsvoller.

Sofern die andere Person mit Dir verwandt ist, kannst Du Dich selbst bezichtigen, wenn nicht, ist das Strafvereitelung, Du musst also wahrheitsgemäss aussagen.

Es kommt aber auch darauf an was es nun ist. Wenn es ein Anhörungsbogen zum Bussgeldverfahren ist, musst Du den/die Fahrer/in angeben wenn die Person nicht mit Dir verwandt ist.

Wenn es nur ein Verwarnungsgeldangebot ("Ticket") ist, kannst Du versuchen es einfach zu bezahlen, das fällt kaum auf.

Einfach schnell bezahlen und dann vergessen!

Du machst damit ja keine falsche Behauptung, Du bezahlst einfach.

So ein schlimmes Verbrechen ist ja sowieso nicht passiert und ob das überhapt jemand in der Probezeit schaden würde, wage ich auch zu bezweifeln!

Du musst ja niemanden aktiv beschuldigen - Du bist nicht gefahren und hast keine Ahnung, wer gefahren ist.

Wenn die geblitzte Person eindeutig männlich ist, wird man Dir vermutlich sowieso nicht glauben, dass Du die Fahrerin warst.