Fahrerflucht mit Zeuge, aber die Polizei hat das Fahrzeug sichergestellt. Was bedeutet das für den Geschädigten? Was kann ich tun?

3 Antworten

Wenn plausibel und ohne Zweifel geklärt ist, dass dieses Fahrzeug den Schaden verursacht hat, dann reguliert auch die dafür zuständige Kfz Haftpflicht. Ob dafür eine Gegenüberstellung erforderlich ist oder nicht, kann hier keiner wissen.

Ob du den Fahrer anzeigst (Strafrecht) ist für deinen Schadenersatzanspruch (Zivilrecht) irrelevant. 

Akteneinsicht kann nur ein Anwalt beantragen. 

Zeugen sind natürlich immer hilfreich, wenn sie glaubwürdig sind.

Akteneinsicht kann nur ein Anwalt beantragen. 

Stimmt nur wenn Anwaltszwang besteht, ansonsten kann der Geschädigte dies auch selbst, auch wenn das manche Gerichte und Behörden immer noch anders handhaben.

@kevin1905

Okay, ich kenn selber wirklich nur die Regelung dass das nur ein Anwalt kann, weil es die meisten Behörden bei uns genau so handhaben ^^

@Regis811,

wenn das Fahrzeug doch schon bekannt ist (Kfz-Kennzeichen),  solltest du die gegnerische Versicherung über den Schaden informieren.

Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer genügt - Tel. 0800 250 26 00

Teile dort mit um was es geht und dir wird der Versicherer und die Versicherungs-Nummer mitgeteilt.

Dann rufst du beim Versicherer an, und schilderst den Schaden.

Gruß Apolon

... und Dein "Berater" läßt Dich so hängen und hier auch noch rumwuseln?

Nach so langer Zeit weis die Versicherung noch nichts von dem Vorgang? Na denn ist doch alles gut.