Zählt der Teppich als Trittschall?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei der Beurteilung dieser Frage steht zunächst die Beschaffenheit der Zwischendecke zur Disposition, ist diese überhaupt hinsichtlich der Kriterien an Wohnraum hinreichend? Zum zweck- bzw. bestimmungsgerechten Gebrauch als Mietwohnung sind nämlich schon Anforderungen an die Bausubstanz auch beachtlich. Jede schalldämmende Schicht wirkt freilich auch entsprechend, nur ob damit der Mangel ohnehin unzureichender Dämmung der Geschoßdecke geheilt werden kann, bleibt fragwürdig. Wer hier oben wohnt hat dann den Vorteil, vom Mangel nicht soviel "abzubekommen". Der darunterbelegene Wohnraum hat wohl mehr vom Schall. Die Mieter/Bewohner hier sollten auch dem Vermieter vortragen. Die würde nämlich dann zuverlässig dazu führen, daß das Problem mit ordentlicher Messung (Baudiagnostik) erfaßt und behoben werden könnte.

Unter das Laminat gehört immer eine Trittschalldämmung. Sonst wirkt es wie eine Trommel. Ihr müßt eine neue Trittschalldämmung einbauen wenn ihr die alte (der alte Teppich) ausgebaut habt.

Elaschnegge 
Fragesteller
 18.02.2013, 13:39

danke schön =)

du kannst ja einen teppich nehmen, der NICHT gesundheitsschädlich ist. aber lärm nach 22.00 müssen deine untermieter nicht tolerieren... egal, wie ihr das bewerkstelligt......... trittschalldämmung steht übrigens NIE in einem MV..............

Elaschnegge 
Fragesteller
 18.02.2013, 13:38

Wir machen ja keine Randale =) es dreht sich ums hin und her laufen, in die Küche und ins Badezimmer. danke schön =)

ein teppich ist als trittschall nicht zulässig und wenn er unter dem laminat belassen wurde hätte er vorher chemisch gereinigt werden müssen mit einem naßsauger da das sonst ziehmlich unhygienisch ist. eigentlich kann er dir nicht vorschreiben was du als bodenbelag zu haben hast notfalls hilft wiei immer nur der gang zum anwalt

Elaschnegge 
Fragesteller
 18.02.2013, 13:35

Der Teppich lag über dem Laminat =) und danke schön =)

Wenn man/frau in eine solche Wohnung (Altbau) einzieht, muss man mit solchen Problemen rechnen. Wenn ihr PVC Boden - ohne das vorher abzuklären - verlegt, muss das fachgemäß geschehen! Sonst hat der Untermieter/Vermieter recht!

Tipp: Hausschuhe mit dicken Filzsohlen, Schuhe mit festen Absätzen erhalten Hausverbot.

Dann habt ihr getan, was ihr tun konntet. Der Rest ist eine Art Bauschaden...

Elaschnegge 
Fragesteller
 18.02.2013, 13:39

danke schön =)