Zählt der Hausflur für zwei verschiede Gewerbeeinheiten zum gemieteten Raum, mit gleicher Miete und ohne, dass er ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt wurde?

3 Antworten

Der Flur ist also Gemeinschaftsfläche, genauer gesagt ein Zugang. Wie in einem Mehrfamilienhaus das Treppenhaus. Meiner Meinung nach gehört es zur Miete, aber ohne Berechnung. Als Mieter muss man ja Zugang zu seinem Mietobjekt haben. Nun bin ich leider kein Anwalt. Aber ich würde die hälftige Miete für den Flur ablehnen. Um Sicher zu gehen würde ich entweder beim Mieterbund nachfragen oder einem Anwalt mit entsprechender Spezialisierung (Mietrecht).

der zugang - flur / diele - ist bei normalen mietern im mietzins enthalten.

99% nehmen das so wie es ist . im wohnblock zahlt auch kein mieter extra fürs treppenhaus.

Sollte hier nachträglich der Vermieter den Vertrag einseitig ändern wollen, so ist das nicht zulässig. Der Vermieter kann einen unbefristeten Gewerbemietvertrag aber ordentlich kündigen, wenn ihm die Bedingungen nicht mehr passen.