Eigenbedarfskündigung wegen Kinderwunsch des Vermieters

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter ist schon mehrmals kläglich gescheitert,sein Anwalt weiss auch das er wenig Chancen hat.Und jetzt eine Adoption?Das dauert Jahre.Die wollen Euch zermürben! Nur wenn es Euch zu sehr an die Nerven geht solltet ihr euch einen neuen Wohnraum suchen. Ansonsten kämpft weiter. Im Übrigen, ich bin ein auch ein Vermieter.Aber ich will zufriedene Mieter haben. Mieter die Jahrzente in unserem Haus wohnen sind mir lieber, als ständig neue zu suchen; wer weiss was man sich da so ins Haus holt.

Nun, das Amtsgericht hat dem Kläger doch nicht Recht gegeben, oder? Also wird er euch nicht raus bekommen. Aber ihr werdet wohl mit saftigen Mieterhöhungen rechnen müssen.

schatzhaufen 
Fragesteller
 11.08.2011, 11:43

Wir leben in der Arm, Aber Sexy - Hauptstadt und wir sind kampferprobt, aber Du hast recht! Nein, sie sind mit ihrem Ansinnen dreimal glorios gescheitert, da die Gegenseite , wie die meisten Anwälte, mit dem Verfahrensrecht nicht vertraut sind - unser Glück .....bis jetzt. Danke, Schwabinggirl!

Auf jeden Fall von einem Fachanwalt beraten lassen, denn wenn es richtig zur Sache geht,seht ihr im Paragrafendschungel nicht mehr durch. Ich drücke euch die Daumen,das ihr eure WG behaltet!

schatzhaufen 
Fragesteller
 11.08.2011, 11:36

Danke, das hoffen wir auch. Wir haben einen Fachanwalt von Mieterverein, aber manchmal muß ich ihm Richtung geben, weil er aus Gründen der eigenen Prozeßökonomie vorbereitende Handlungen nicht unternimmt, z.B. Anfrage beim Grundbuchamt usw..

Was sagt denn Euer Anwalt? Finde die Geschichte ja haarsträubend...sie wollen Eure kleinere Wohnung für das mögliche Adoptiv-Kind? Soll dies dort alleine wohnen? Haben sie das im Adoptionsverfahren angegeben? Oder dass sie mit Kind in eine erheblich kleinere Wohnung ziehen werden? UNSINN. Oder doch um sie teurer weiterzuvermieten? Ich würde mich ja mal bei den Mietern erkundigen, die Wohnungen in der Größe wie die Eurigen haben, was diese zahlen...Ich vermute, da Ihr sehr alte Mietverträge habt, erheblich weniger....und somit hättet Ihr das Motiv...Viel Glück!

schatzhaufen 
Fragesteller
 11.08.2011, 12:04

Auf Herausgabe meine Wohnung , 32 qm, kann die Gegenseite erst in 5 Jahren in fünf Jahren klagen, innerbezirkliche Sperrklausel. Sie klagen jetzt auf Herausgabe derf Wohnung meines Vater, ohne vorhandenes Kündigungsschreiben. Die Klage wurde daraufhin abgewiesen. Gegen diese klare Entscheidung sind sie dann Rechtsmittel erhoben und versuchen mit aberwitzigen Hilfskonstrukten und hilfsweisen Anträgen die Tatsachen zu verbiegen und dem Gericht die Aufgabe zuzuweisen, wann sie nun rechtwirksam die Kündigung erklären können. Die im dritten Eigenbedarfsfall tätiggewordene Richterin hatte vor lauter Hilfsanträgen den Überblick verloren. Die Gegenseite klagt jetzt auf die Herausgabe der viel kleineren Wohnung, wegen des halben Zimmers ( Kinderzimmer ) und will aus meiner Wohnung ein Arbeitszimmer machen, wo der Vermieter, von Beruf Sohn, erst hilfsbuchhalterische, jetzt lohnbuchhalterische Tätigkeiten, erledigen will. Ja, wir haben alte ( 1985 ) und sehr alte Mietverträge im Latenausgleich ( 1962) und wohnen an dem schönsten Platz der Hauptstadt.

ml579  11.08.2011, 12:13
@schatzhaufen

...das eigentliche Motiv ist klar. Würde aber trotzdem raten, mal die anderen Wohnungen mietpreislich zu vergleichen,- das lieben die Richter!