wer muss die Kosten für Umbau auf Grund fehlenden Brandschutzes tragen?

6 Antworten

A) Es handelt sich um KEINE Schönheitsreparatur!!!

B) Wenn der Vermieter bereits bei Vertragabschluss wusste, welches Gewerbe Du dort ausüben willst, er Dir dafür sein Objekt vermietet, muss der Vermieter auch alles herstellen, damit der Zweck erfüllt werden kann. Auf Kosten des Vermieters.

C) Wenn Du dich nicht verschrieben hast, steht ja auch im Vertrag, dass der Vermieter für die Veränderungen (baulicher Art) zuständig ist!

Ja genau so steht es im Mietvertag und als was genau die Nutzung erfolgen soll auch.  

Heißt also Vermieter muss zahlen? und die Klausel „Der Mieter übernimmt das Objekt im vorhandenen und bekannten Zustand“ bezieht sich nur auf den Renovierungszustand ?

@firefoxone

Schon alleine das dieser Satz unter dem Punkt Schönheitsreparaturen steht, kann es sich meiner Meinung nach nur auf den Zustand selbst beziehen.

Denn sonst würde der Satz, dass der Vermieter für Veränderungen baulicher Art zuständig ist, keinen Sinn machen.

Das ist meiner Meinung nach eh der entscheidene Satz für Dich im Vertrag!

@alarm67

Sorry wenn ich mich blöde anstelle ich habe echt en Brett vor em Kopf seit dem ich das mit dem fehlenden Brandschutz weiß

heißt also

Der Mieter übernimmt das Objekt im vorhandenen und bekannten Zustand = Streichen, Bohrlöcher zuschmieren usw. also kleine Sachen

 -

Alle anderen Voraussetzungen baulicher Art sind vom Vermieter durchzuführen = Brandschutz nachrüsten ist Vermieter Sache ? 

@firefoxone

alarm67 hat nach den jetzigen Infos recht.

Du bist zwar Zustandsveränderer durch die Umnutzung aber da der Vermieter von der Umnutzung Kenntnis hatte, sind die daraus resultierenden Arbeiten gem. der Vereinbarung sein Thema.

Nebenbei liest es sich so, dass ggfs. die beiden Wände und Türen bereits im Vorfeld nicht den Brandschutzauflagen entsprochen haben (dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Bauteile nur den damals bei der Genehmigung gültigen entsprechen müssen). Dann wäre es sowieso sein Thema.

Brandschutz ist mit Sicherheit keine Schönheitsreparatur, müsste also vom Vermieter getragen werden.

Allerdings ist dabei zu prüfen, ob die brandschutzrechtlichen Veränderungen nur durch deine Nutzungsänderung oder auch ohne die Veränderung notwendig werden?! Wäre der Brandschutz für einen Einzelhandelsladen ok, aber für eine Gastronomie nicht, dann liegt es am Mieter, die für die Nutzungsänderung zur Gaststätte notwendigen Maßnahmen zu tragen.

Laut Bauamt ist der Brandschutz bzw. die Errichtung von F90ab Bandschutzwänden inkl. Brandschutztüren bei jeglicher Nutzungsänderung unabhängig welcher Art von Nöten unabhängig was es nun werden soll (der „Brandschutz“ ist aufgrund von Holzwänden und Türen aus den 1950 Jahren faktisch nicht vorhanden)  und blöder weiße bin ich nun der erste der eine Nutzungsänderung benötigt :-(

@firefoxone

Wie wurde das Objekt denn jetzt genutzt ? Für was wäre denn keine NÄ erforderlich ?

@Geochelone

bisher als Büro

@firefoxone

Dann könntest auch du die Räume als Büro nutzen, ohne dass etwas verändert werden muss. Wenn diese Änderungen nur wegen deiner Nutzungsänderung erforderlich werden, wirst du wohl selbst dafür aufkommen müssen.

Hallo.

Da hast du wohl einen griff ins Klo gemacht. Du musst als Mieter Zahlen.Außer

der Vermieter hat dich besch****.

Mit Gruß

Wenn es so im Mietvertrag steht , muss der Mieter die Kosten tragen .

Eine Bauauflage (Brandschutz) ist keine Schönheitsreparatur, also obliegt es dem Vermieter die bauliche Veränderung auszuführen.

heißt also Der Mieter übernimmt das Objekt im vorhandenen und bekannten Zustand bezieht sich auf Streichen, Bohrlöcher zuschmieren usw. also kleine Sachen sprich normale Renovierungsarbeiten ?