Zählt bei der Einkommenfreigrenze der Ehepartner mit?
Soweit ich weiß, darf man im Jahr in etwa 21000€ verdienen ohne Steuern abgeben zu müssen. Zählt das Einkommen des Ehepartners da mit, Wenn eine Frau selbstständig was aufbauen möchte. Frae bezüglich einer eventuellen Selbstständigkeit die zu beginnen wäre.
Danke im Voraus!
4 Antworten
Falsch:
Soweit ich weiß, darf man im Jahr in etwa 21000€ verdienen ohne Steuern abgeben zu müssen
Das ist die Umsatzsteuer. Nutzt du die Kleinunternehmerreglung n.§ 19 UstG, so wird von dir bis zu einem UMSATZ von 22.000€ im Jahr ( nicht Gewinn) die Umsatzsteuer
( MwST ) nicht erhoben.
Du darfst jedoch deine verausgabte MwST nicht beim FA gegenrechnen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht gesondert ausweisen.
Alle andern Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.
Die Lohnsteuerfreigrenze liegt bei 9408€ im Jahr. Das gilt jedoch für Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit ( sprich bei einem AG angestellt)
Bei gewerbetreibenden zählt diese Einkommensfreigrenze erst einmal nicht. da gibt es andere Steuergesetze.
Das wird dir jedoch der Steuerberater, den du zwingend benötigst ausführlich erklären.
Und selbstständige müssen jedes jahr Steuererklärungen beim FA einreichen.
Die Einkommen /Gewinn wird bei gemeinsamer Veranlagung zusammen gerechnet und daraus ergibt sich Die Einkommenssteuerschuld.
Aber ihr könnt auch getrennte Steuererklärungen einreichen.
Noch ein Tipp: bevor du mit deinem Unwissen in die Selbstständigkeit einsteigst, belege zwingend einen Kurs für Existenzgründer, damit du zumindest das Basis wissen zur Selbstständigkeit erlangst und suche dir noch zwingender einen Steuerberater.
der Freibetrag gilt für Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepartnern ist diese Grenze doppelt so hoch.
Bei Einkommen bzw. Gewinn aus selbständiger Tätigkeit gelten andere Steuergesetze
Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 9.000 Euro (2018) auf 9.168 Euro (2019) sowie auf 9.408 Euro (2020) angehoben. Bei einer Zusammenveranlagung gelten bei Ehepartnern oder Lebenspartnern jeweils doppelte Beträge.
Wenn man einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, dann ist man auch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Und diese absurd hohe Zahl von 21.000 €, da kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, mit was Du da was verwechselt hast.
Steuerfreigrenzen gelten für Alleinverdiener oder für (gemeinsam veranlagte) Ehepaare, da ist die Grenze dann entsprechend höher.