Wie zählt Einkommen des Ehepartners bei Bußgeld und Geldstrafe?

4 Antworten

Es gilt die 1/3 Regel als Strafe vom Einkommen.

Es geht tatsächlich um seine Unterhaltspflichten gegenüber der Ehefrau.

Nur wenn der Ehegatte kein Einkommen hat und als unterhaltsberechtigt gilt, dann wird das Nettoeinkommen gekürzt. Auch wenn unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind.

Sonst gilt:

netto/30 = Tagessatz. Strafe wird in Tagessätzen ausgedrück. 90 Tagessätze z. B.

der anwalt deines bekannten berät ihn. bei einer straftat wird er wohl hoffentlich einen haben.........

Hoegaard  12.04.2016, 12:28

Wenn du einen Strafbefehl zB wegen einer Trunkenheitsfahrt bekommst und ihn akzeptierst- wozu brauchst du da einen Anwalt?

Wohlfuehlerin  12.04.2016, 12:33
@Hoegaard

wenn meine pappe in gefahr wäre, allemal...............