Zählen Kranktage als Arbeitstage?

7 Antworten

das hier sagt z.b. verdi dazu:

In der Praxis wird wahrscheinlich keine Entgeltfortzahlungsanspruch durchsetzbar sein, wenn es keine festen Einsatztage gibt.

Bei den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind verschiedenen Fallvariationen denkbar:

-erster fall:

Es ist vereinbart, dass die Arbeitnehmerin Mo - Sa auf Abruf 15 Stunden arbeiten soll.Die Kollegin ist die ganze Woche krank.Es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

-zweiter fall:

Es ist vereinbart, dass die Arbeitnehmerin Mo - Sa auf Abruf 15 Stunden arbeiten soll. Die Kollegin ist Mo - Mi erkrankt. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Arbeitsleistung bereits abgerufen wurde. Hat der Arbeitgeber z.B. am Samstag vor der Erkrankung mitgeteilt, die Kollegin möge am Montag, Dienstag, Mittwoch zur Arbeit erscheinen, besteht für diese Tage ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da der Arbeitgeber diese Anforderung nicht einseitig zurücknehmen kann. Bestand allerdings im Zeitpunkt der Erkrankung noch kein Anforderung, gibt es auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch, so lange die Arbeitnehmerin die vertragliche vereinbarte Wochenarbeitszeit noch erfüllen kann. Aus diesem Problem kommt man nur heraus, wenn auch die geringfügig Beschäftigten, in einen Dienstplan regelmäßig mit einbezogen werden. Dafür ist allerdings das Vorhandensein eines BR notwendig, der gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG seine Mitbestimmung ausübt und so diese Beschäftigtengruppe aus der Abrufarbeit rausnimmt. Sofern es keinen BR gibt, wird sich ein Entgeltanspruch für Feiertag wohl nie und für Krankheit nur schwer durchsetzen lassen.

Es gibt in Deutschland ein Lohn-fortzahlungsgesetz .

Das gilt für jeden - auch für jeden Arbeitgeber. Also auch für Aushilfsjobs. Im Falle der Krankheit zahlter der Arbeitgeber genau den Betrag, den auch hätte zahlen müssen, wenn der Arbeitnehmer nicht kank wäre Und das Ganze 6 Wochen lang, danach setzt das Krankengeld ein. Das beträgt dann ca 80 % vom vorherigen Netto und kommt von der Krankenkasse

War sie an allen Krankheitstagen vorher schon zum Dienst eingeteilt? Wenn ja, dann müßten alle Krankheitstage als Arbeitstage gerechnet werden.

dann zählen die tage auch anteilmäßig wenn es feste tage sind z.b dienstag und donnerstag dann die tage die in dem krankheitsfall gefallen sind

Krankheitstage müssen nicht nachgearbeitet werden.. Ein Krankheitstag deckt alle Stunden ab die normalerweise gearbeitet werden.