Wurde ohne meine Zustimmung gefilmt! Video wurde verbreitet! Wie dagegen vorgehen?

7 Antworten

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KunstUrhG § 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

KunstUrhG § 23

"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

KunstUrhG § 33

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Und man kann eine Vernichtung der Bilder verlangen laut § 37: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html.

Und zivilrechtlich hat man zudem einen Anspruch auf Unterlassung (hier: der weiteren Verbreitung) sowie auf gegebenenfalls auf Schadensersatz.

Gruß aus Berlin, Gerd

Kommt drauf an - wenn es diskriminierend ist und nur Ihr beide zu sehen seid, geh zur Polizei (wobei natürlich das Video nicht von den Handys verschwindet, auf denen es bereits ist).

Wenn aber mehrere Personen auf dem Foto sind und nichts sehr Privates gefilmt wurde, wird es schwieriger, weil es dann keine Straftat ist und das Recht am eigenen Bild eingeschränkt ist, wenn man selbst nur "Statist" auf einem Foto / Video ist

Hey,

normalerweise ist das Verboten. Du hast nämlich das "Recht am eigenen Bild". Geh einfach zum Rektor deiner Schule. Dieser wird normalerweise dann die Eltern von dem der das Video gemacht hat anschreiben/anrufen und dann fordern das Video zu löschen. Ein nachspiel wird das bestimmt für ihn auch haben.

Hoffe ich konnte dir helfen !

  • Risingx3
Risingx3  29.04.2014, 21:30

PS.: Das Recht am eigenen Bild gilt auch bei mehreren Bildern pro Sekunde !

Anwalt ! Rechtsauskunft kostet nicht viel' Oder zur Polizei die Person die das gefilmt hat anzeigen!

Zur Polizei gehen. Die nehmen sowas für gewöhnlich ziemlich ernst und helfen euch auch. Die Videos werdet ihr wohl nicht mehr löschen können, aber ihr könnt Anzeige erstatten und dann vergeht denen auch bestimmt die Lust sowas zu verschicken :) Wobei wurdet ihr denn gefilmt?