Filmen einer Straftat strafbar?

3 Antworten

Das hängt von Alter ab. Wer ist wie alt?

Werfer...

Filmer....

Wir alle sind 16.

@Matthis2004

Filmen vermutlich straffrei, da ihr ja nicht damit rechnen konntet, dass der Blödi tatsächlich wirft und...trifft. Der Werfer hat eine Straftat begangen.

Vorsätzliche Sachbeschädigung-

Video ist kein Beweismittel.

@Userhm

sachbeschädigung ist immer vorsätzlich

@Break1

Sso isse's...

Nichts. Ihr habt ihn nicht gegen seinen Willen gefilmt, und solange nicht das Innere einer fremden Wohnung zu sehen ist, ist es auch kein Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensraum.

Strafbar wäre nur, wenn ihr in aufgefordert hättet den Stein zu werfen.

Habt ihr die Aufnahmen ins Internet gestellt? Dann könnte es Beihilfe sein. Strafmündig seid ihr.

hää?

@Break1

Was für eine intelligente Rückfrage. Passt ins Bild.

@languagewizard

wie kommt man auf die schnapsidee, dass das hochladen ins internet eine beihilfe darstellt, wenn der FS sagt, er hätte es abrupt getan und sie hätten es zufällig aufgenommen?

@Break1

Das müsstet ihr dann erst mal glaubhaft machen.

Nein es wurde keinesfalls in jeglicher Art geteilt.