Filmen einer Straftat strafbar?
Angenommen ich und meine freunde hätten eine Straftat von meinem Freund aufgenommen auf Video und hätte nix dagegen Unternommen (sprich z.b er hätte ein Stein oder sowas durch ein Fenster geworfen).. Würden wir (die, die filmen) uns damit Strafbar machen? Und wenn ja inwiefern?
Wir haben im Video nicht gesagt das er es tun soll, waren eher überrascht das er es wirklich getan hat und haben aus reflex halt gelacht.. sind btw minderjährig..
Sprich: Was kann für die die gefilmt haben in dem sinne rechtlich passieren?
3 Antworten
Das hängt von Alter ab. Wer ist wie alt?
Werfer...
Filmer....
Filmen vermutlich straffrei, da ihr ja nicht damit rechnen konntet, dass der Blödi tatsächlich wirft und...trifft. Der Werfer hat eine Straftat begangen.
Vorsätzliche Sachbeschädigung-
Video ist kein Beweismittel.
sachbeschädigung ist immer vorsätzlich
Sso isse's...
Nichts. Ihr habt ihn nicht gegen seinen Willen gefilmt, und solange nicht das Innere einer fremden Wohnung zu sehen ist, ist es auch kein Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensraum.
Strafbar wäre nur, wenn ihr in aufgefordert hättet den Stein zu werfen.
Habt ihr die Aufnahmen ins Internet gestellt? Dann könnte es Beihilfe sein. Strafmündig seid ihr.
hää?
Was für eine intelligente Rückfrage. Passt ins Bild.
wie kommt man auf die schnapsidee, dass das hochladen ins internet eine beihilfe darstellt, wenn der FS sagt, er hätte es abrupt getan und sie hätten es zufällig aufgenommen?
Das müsstet ihr dann erst mal glaubhaft machen.
Nein es wurde keinesfalls in jeglicher Art geteilt.
Wir alle sind 16.